Ein Zug des Rhein-Ruhr-Express mit zwei Zugteilen fährt durch eine grüne Landschaft.
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Der RRX: Mehr Mobilität für Nordrhein-Westfalen

Ver­öf­fent­licht am

Mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) erhält Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren eine neue Schienenverbindung, die für mehr Mobilität sorgen und die Entwicklung des Landes maßgeblich prägen wird. Sieben Linien werden die Metropolen im Rheinland, Ruhrgebiet und in Westfalen in Zukunft verbinden. Dabei soll im Zielzustand zwischen Köln und Dortmund ein 15-Minuten-Takt erreicht werden. Von fast allen Landesteilen sind dann umsteigefreie Verbindungen zur Rhein-Ruhr-Achse möglich. Damit die angestrebte enge Taktung des RRX realisiert werden kann, wird die vorhandene Schieneninfrastruktur Stück für Stück umfassend ausgebaut. Auch zahlreiche Bahnhöfe und Stationen im Land erhalten ein neues Gesicht und können künftig mit mehr Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit punkten.

Mit dem RRX gelangen Fahrgäste schneller und pünktlicher ans Ziel – und das ohne Aufpreise zum Nahverkehrstarif. Zwar wird der komplette Umbau der Schienenwege noch einige Jahre dauern, seit Ende 2018 sind aber bereits nach und nach die neuen RRX-Züge in Betrieb gegangen. Mit ihnen sind Reisende deutlich komfortabler und barrierefreier unterwegs.

Mehr zum Schienenprojekt und den Fahrzeugen sowie aktuelle Informationen rund um den RRX finden Sie auf den folgenden Seiten.

  • Ausbau der Infrastruktur: Um die geplante enge Taktung des RRX realisieren zu können, ist eine Reihe an Baumaßnahmen notwendig. Begonnen hat der Infrastrukturausbau im Frühjahr 2017.
  • Die neuen RRX-Züge: Siemens Mobility hat die Fahrzeuge für den RRX-Betrieb gebaut. Sie setzen neue Standards in puncto Komfort und Barrierefreiheit.
  • Das RRX-Betriebskonzept: Im Vorlaufbetrieb rollen die RRX-Fahrzeuge bereits durch NRW. Die neuen Züge sorgen auf fünf ​Linien schon heute für mehr Fahrkomfort und Barrierefreiheit.

Im Folgenden werden die Hintergründe und die Schritte zur Realisierung des RRX-Projektes näher erläutert.

Ausgangslage


Nordrhein-Westfalen benötigt entlang seiner zentralen Siedlungsachse zwischen Dortmund und Köln dringend deutliche Verbesserungen der Schieneninfrastruktur zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Fahrgastströme. Heute führen zahlreiche betriebliche Zwangspunkte des Schienennetzes zu einer relativ geringen Betriebsstabilität des SPNV, die eine optimale Ausschöpfung des vorhandenen Nachfragepotenzials im ÖPNV behindert. Der RRX umfasst den Ausbau einzelner Eisenbahnknoten, die Verbesserung der technischen Effizienz, eine Netzergänzung und den Bau von einzelnen Ausweich- und Überholungsstrecken.

Die sieben geplanten RRX-Linien sollen über die zentrale Achse zwischen Köln und Dortmund hinaus bis Aachen, Wesel, Koblenz, Minden, Osnabrück, Kassel sowie zum Flughafen Köln/Bonn durchgebunden werden (sogenannte Außenäste) und auf diese Weise umsteigefreie Verbindungen von fast allen Landesteilen zur Rhein-Ruhr-Achse ermöglichen (siehe Abbildung des RRX-Liniennetzes). Vier der sieben Linien werden sich zu einem 15-Minuten-Takt auf der RRX-Stammstrecke zwischen Dortmund und Köln ergänzen.

Entsprechend seiner Positionierung als Premiumprodukt wird der RRX keine Vorortbahnhöfe bedienen, sondern vornehmlich die Hauptbahnhöfe und andere aufkommensstarke Bahnhöfe entlang des Liniennetzes. Die Bedienung der Zwischenhalte bleibt der S-Bahn sowie ergänzenden RegionalBahn-Linien vorbehalten.

Als Fahrzeuge kommen Doppelstocktriebwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h zum Einsatz. Die neuen RRX-Fahrzeuge vom Typ Desiro HC zeichnen sich durch ein hohes Beschleunigungsvermögen aus und ermöglichen kurze Fahrgastwechselzeiten infolge der geplanten Niveaugleichheit zwischen Bahnsteig und RRX-Türschwelle.

Die Auswirkungen des RRX auf die Verkehrsnachfrage ist hoch: Durch die Verdichtung des Zugangebots, seine Beschleunigung und qualitative Verbesserung weist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eine Verlagerung von mehr als 24.000 Personenfahrten pro Werktag vom Pkw zum öffentlichen Verkehr aus.

Im Interesse eines verbesserten Angebotes mit einer hohen Fahrplanstabilität ist ein Ausbau der Schieneninfrastruktur in Teilbereichen der Kernstrecke zwingend. Mit der Einführung sogenannter Systemtrassen wird nach Fertigstellung der Infrastruktur die Belegung der Gleise zwischen Köln und Dortmund verändert. Die heute im Mischbetrieb verkehrenden, schnellen und langsamen Verkehre werden dann teilweise getrennt verkehren. Die wichtigsten Aus- und Umbaumaßnahmen sind

  • Komplette Viergleisigkeit von Köln-​Mülheim bis Düsseldorf-​Benrath,

  • Sechsgleisiger Ausbau von Düsseldorf-Benrath bis Duisburg Hbf,

  • Bau eines elektronischen Stellwerks in Düsseldorf,

  • Punktuelle Maßnahmen in Mülheim (Ruhr), Essen-Steele, Essen-Steele Ost, Bochum, Bochum-Langendreer und Dortmund Hbf.

  • Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an Verkehrsstationen

  • Verbesserung des Lärmschutzes.

Die Maßnahmen entlang der Außenäste konzentrieren sich auf den Ausbau und die Modernisierung der Bahnhofsinfrastruktur, die vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden.

Aufgrund der Streckenlänge und unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten ist das Projekt in sechs Planfeststellungsbereiche mit jeweils verschiedenen Planfeststellungsabschnitten aufgeteilt. Aktuelle Informationen zum Stand des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens finden Sie hier.

Akteure


Das Bundesverkehrsministerium, das Verkehrsministerium NRW und die Deutsche Bahn AG haben im Januar 2005 eine Rahmenvereinbarung zum Rhein-Ruhr-Express unterzeichnet und damit eine verlässliche Grundlage für dessen Planung und Realisierung geschaffen.

Im Oktober 2006 legte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Realisierungsstudie zum RRX vor (Kurzfassung (PDF)), die unter aktiver Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bahn AG erarbeitet wurde. Zunächst wurde für den RRX ein Bedienungskonzept mit sechs Linien vorgesehen, die jeweils im Stundentakt verkehren. Seit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind sieben RRX-Linien vorgesehen. Unmittelbar nach Vorliegen der Realisierungsstudie zum RRX haben Bund, Land Nordrhein-Westfalen und DB AG im Dezember 2006 eine Planungsvereinbarung zum RRX abgeschlossen, auf deren Grundlage die DB Netz AG mit der Vorentwurfsplanung zum Infrastrukturausbau für den RRX begonnen hat. 

Im Dezember 2008 haben Bund, Land Nordrhein-Westfalen und DB AG die Rahmenvereinbarung II zum RRX im Rahmen des Masterplan Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Damit werden die Planungsmittel für den RRX bis zum Vorliegen des Baurechts (Abschluss des Planfeststellungsverfahrens) sichergestellt.

Im Dezember 2014 wurde die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn AG für den ersten Planfeststellungsbereich zwischen Köln-Mülheim und Langenfeld-Berghausen sowie für Bedarfsplanmaßnahmen im Bahnhof Dortmund geschlossen. Weitere Finanzierungsvereinbarungen für andere Planfeststellungsbereiche folgten.

Mit der Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 schafft der Bund Ende 2016 die Voraussetzungen für den umfassenden Aus- und Umbau der Schienenwege, der zur Realisierung des RRX erforderlich ist.

Weitere Regelungen zum RRX enthält die Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach §11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO) vom Dezember 2012: §2 der ÖPNVP-VO verpflichtet die SPNV-Aufgabenträger als Mittelempfänger der SPNV-Pauschale zur Sicherstellung des ÖPNV-Projekts Rhein-Ruhr-Express

  • auf das Linien- und Haltestellenkonzept des RRX zwischen Köln und Dortmund hinzuwirken und

  • bei der Vergabe von SPNV-Leistungen, die in Linien des RRX aufgehen, die Fahrzeuganforderungen des RRX zu beachten.

Zahlreiche Fahrzeuganforderungen sind in §2 der ÖPNVP-VO im Einzelnen aufgeführt, u.a. der Einsatz von elektrischen, mehrfachtraktionsfähigen Doppelstockfahrzeugen im Zweirichtungsbetrieb, die Höchstgeschwindigkeit von mindestens 160 km/h, Mindestanforderungen an die Beschleunigung und die Bestuhlung sowie Vorgaben zur einheitlichen Farbgestaltung.

Im Jahr 2013 haben das Landesverkehrsministerium und die drei nordrhein-westfälischen SPNV-Aufgabenträger den RRX-Grundsatzvertrag geschlossen, mit dem die Beschaffung von Fahrzeugen nach dem „NRW-RRX-Modell“ festgelegt wurde. Danach werden die SPNV-Aufgabenträger grundsätzlich Eigentümer der Fahrzeuge und verpachten diese dann an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, denen nach einem Ausschreibungsverfahren der Zuschlag zur Durchführung des Betriebs erteilt wurde. Mit der getrennten Vergabe der Fahrzeugbereitstellung an einen Fahrzeughersteller nach einem Wettbewerbsverfahren (inkl. Wartung der Züge über ca. 30 Jahre) wird das Ziel verfolgt, den Wettbewerb um die Vergabe der Betriebsleistungen zu sichern, da die parallele Finanzierung der Fahrzeuge aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation viele Eisenbahnverkehrsunternehmen überfordert. Zusätzlich stellt das Modell sicher, dass die Fahrzeuge einheitlichen Kriterien entsprechen und auch beim Fahrzeugeinsatz flexibel auf sich ändernde Randbedingungen (Durchtauschbarkeit der Fahrzeuge zwischen den Linien, gemeinsame Reserve) reagiert werden kann.

Nach europaweiter Ausschreibung der RRX-Fahrzeuge hat die Firma Siemens 2015 den Zuschlag für den Bau und die Instandsetzung der RRX-Züge erhalten. Seit 2018 hat Siemens sukzessive 84 vierteilige Elektrotriebwagen vom Typ Desiro HC ausgeliefert. Im Sommer 2020 wurde das letzte Fahrzeug fertiggestellt.

Den Vorlaufbetrieb ab 2018 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Februar 2014 in getrennten Losen ausgeschrieben (RE 1 und RE 11, RE 5 und RE 6 sowie RE 4). Fünf Bieter haben sich für den Betrieb der RRX-Leistungen beworben. Im Juni 2015 ist die Entscheidung über den Zuschlag gefallen:

  • Abellio Rail NRW hat zunächst das Los 1 (RE 1 und RE 11) mit rund 6,2 Millionen Zugkilometern pro Jahr betrieben. Seit Dezember 2018 bediente Abellio den RE 11 (Düsseldorf – Essen – Dortmund – Paderborn – Kassel). Der Betriebsstart für den RE 1 (Hamm – Dortmund – Düsseldorf – Köln – Aachen) war im Juni 2020. Ende Januar 2022 endete der Betrieb der RRX-​​Linien RE 1 und RE 11 durch Abellio vorzeitig. National Express hat die Linien zunächst im Rahmen einer Notvergabe bis Dezember 2023 übernommen und wird auch den Betrieb bis zum Ende der anderen RRX-Teilnetze (Los 2 und 3) im Dezember 2033 fortführen.

  • National Express betreibt das Los 2 (RE 5 und RE 6) mit rund 6 Millionen Zugkilometern pro Jahr sowie das Los 3 (RE 4) mit rund 2,4 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Seit Juni 2019 bedient National Express den RE 5 (Koblenz – Köln – Düsseldorf - Wesel), seit Dezember 2019 den RE 6 (Köln/Bonn Flughafen - Köln - Düsseldorf - Essen - Hamm - Minden) und seit Dezember 2020 den RE 4 (Aachen - Mönchengladbach - Hagen - Dortmund).

Nach dem vollständigen Ausbau der Infrastruktur werden die heutigen 5 großen Regionalexpresslinien mit erweitertem Betriebsprogramm in den zukünftig 7 RRX-Linien aufgehen.

Probleme und Aufgaben


Zunächst muss der RRX in der Form der Realisierungsstudie des Bundes als Infrastrukturprojekt umgesetzt werden. Die DB AG führt die Planung zum Ausbau der Infrastruktur bis zur Baureife durch. Hierzu zählen der Ausbau der Streckeninfrastruktur für eine RRX-​spezifische Wegeleitung und der Ausbau der Stationen auf der Kernstrecke und den Außenästen.

Begleitend zum Ausbau der Infrastruktur ist der Aufbau eines Fahrplankonzepts im Rahmen des Integralen Taktfahrplans notwendig. Die SPNV-Zielnetz-Konzeption ist aufgrund der teilweise langen Planungs- und Bauzeiten in mehrere Zwischenstufen aufgeteilt. Betrachtet werden dabei die Angebote im Jahr 2032 sowie im Jahr 2040. Das Zielkonzept für das Jahr 2040 enthält den Rhein-Ruhr-Express (RRX). Hier gibt es weitere Infos zu den SPNV-Zielnetzen in NRW.