Nahaufnahme verschiedener Schienenweichen mit Sepia-Einfärbung
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SPNV-​Landesnetz

Ver­öf­fent­licht am

Der Schienenpersonennahverkehr soll auch überregional mobil machen. Das SPVN-Landesnetz ist die Grundlage dafür.

Um das überregionale Angebot im SPNV zu sichern, wurde in Nordrhein-Westfalen das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse (kurz: Landesnetz) festgelegt. Das Landesnetz dient als Grundgerüst für die landesweite Mobilitätskette im öffentlichen Personennahverkehr und soll die sachgerechte Bedienung der SPNV-Achsen sicherstellen, die die Regionen des Landes miteinander verbinden. Es begründet sich im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW, aktuelle Fassung vom 22.05.2026).

Die nachfolgenden Kapitel „Ausgangslage“ und „Akteure“ beschreiben das bestehende SPNV-Landesnetz.

Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW im Mai 2026 ist die Weiterentwicklung des SPNV-Netzes im besonderen Landesinteresse in ein SPNV-Grundangebot beschlossen worden. Im Kapitel „Probleme und Aufgaben“ wird das zukünftige SPNV-Grundangebot erläutert.

Ausgangslage


Das Landesnetz umfasst die für die Erschließung aller Landesteile bedeutsamen SPNV-Verbindungen und stärkt damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Ziele dabei sind:

  • die Sicherung eines überregionalen SPNV-Angebotes,
  • die Stärkung langlaufender Linien mit überregionalem Verbindungscharakter,
  • die Sicherstellung attraktiver Reisegeschwindigkeiten sowie
  • regionale Zubringer zum Fernverkehr.

Das Landesnetz muss bestellt werden, wird jedoch vom jeweiligen Kooperationsraum gemeinsam mit dem übrigen SPNV-Netz verwaltet und aus Mitteln der SPNV-Pauschale finanziert.

Ferner sieht die gesetzliche Vorgabe vor, dass das SPNV-Landesnetz den Umfang von landesweit 40 Millionen Zug-Kilometern nicht überschreiten darf, um den Spielraum der SPNV-Aufgabenträger zur Ausgestaltung des SPNV-Angebots mit überwiegend regionaler Bedeutung nicht zu beschränken.

Das Landesnetz ist zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 fortgeschrieben worden. Es umfasst ca. 32,7 Millionen Zugkilometer der insgesamt rund 117,7 Millionen Zugkilometer, die pro Jahr (hier 2024) in Nordrhein-​Westfalen erbracht werden. Die Zugkilometer des Landesnetzes verteilen sich auf die SPNV-​Aufgabenträger wie folgt:

  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR): 14,1 Mio. Zugkilometer,
  • Zweckverband go.Rheinland (vorher Zweckverband Nahverkehr Rheinland, ZV NVR): 6,4 Mio. Zugkilometer,
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): 12,2 Mio. Zugkilometer.

Das Landesnetz kann als Tabelle eingesehen werden.

Akteure


Das Landesnetz wird vom Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags festgelegt. Dabei sind Bindungen aus den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den für den SPNV zuständigen Aufgabenträgern VRR, go.Rheinland und NWL zu berücksichtigen.

Die Fortschreibung des Landesnetzes ist Aufgabe des beim Zweckverband Westfalen-​Lippe angesiedelten landesweiten Kompetenzcenters Integraler Taktfahrplan (KC ITF). Gemeinsame Arbeitsebene ist der vom Ministerium für Verkehr geleitete Landesarbeitskreis ITF, dem u.a. die drei SPNV-​Kooperationsräume angehören.

Probleme und Aufgaben


Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen im Mai 2026 wurde die Weiterentwicklung des SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse in ein SPNV-Grundangebot mit Korridorbezug beschlossen (§ 7 Absatz 3 ÖPNVG NRW). Das SPNV-Grundangebot wird einen Umfang von 85 Millionen Zug-Kilometern haben und entspricht ca. 70 Prozent des bestellten Angebots im Jahr 2024. Es wird damit mehr als doppelt so groß sein wie das (bisherige) SPNV-Landesnetz. Das Land macht damit verstärkt davon Gebrauch, Verkehre zu definieren, deren Finanzierung über die SPNV-Pauschale sichergestellt werden muss. Das SPNV-Grundangebot ist geeignet, eine Anbindung aller Teilräume in Nordrhein-Westfalen dauerhaft abzusichern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anbindung ländlicher und urbaner Räume zu garantieren. 

Für jeden Korridor in allen Landesteilen wird mindestens eine Grundanbindung bestimmt, die die Bedienung aller Haltepunkte auf einem Korridor mit einer Mindestzahl von Fahrtenpaaren umfasst. Das Grundangebot ist nicht als ausdefiniertes „Netz“ oder „Fahrplan“ zu verstehen, sondern eher als korridorscharfer Mindestbedienstandard. Bei wirksamer Basisabsicherung bleibt so die notwendige Flexibilität erhalten, um auf zukünftige Herausforderungen angemessen und bedarfsgerecht reagieren zu können.

Das Verkehrsministerium legt das SPNV-Grundangebot gemeinsam mit der landesweiten Anstalt und im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags fest. Es ist bei Bedarf fortzuschreiben. Im Falle einer grundlegenden Revision zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel ist das SPNV-Grundangebot anteilig anzupassen. Dabei sind Mehrleistungen in einer Region nur möglich, wenn auch in anderen Landesteilen zusätzliche Angebote bestellt werden.

Siehe auch: