Nahaufnahme verschiedener Schienenweichen mit Sepia-Einfärbung
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SPNV-​Landesnetz

Ver­öf­fent­licht am

Der Schienenpersonennahverkehr soll auch überregional mobil machen. Das SPVN-Landesnetz ist die Grundlage dafür.

Um das überregionale Angebot im SPNV zu sichern, wurde in Nordrhein-Westfalen das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse (kurz: Landesnetz) festgelegt. Das Landesnetz dient als Grundgerüst für die landesweite Mobilitätskette im öffentlichen Personennahverkehr und soll die sachgerechte Bedienung der SPNV-Achsen sicherstellen, die die Regionen des Landes miteinander verbinden. Es begründet sich in § 7 Absatz 4 im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).

Ausgangslage


Das Landesnetz umfasst die für die Erschließung aller Landesteile bedeutsamen SPNV-Verbindungen und stärkt damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Ziele dabei sind:

  • die Sicherung eines überregionalen SPNV-Angebotes,
  • die Stärkung langlaufender Linien mit überregionalem Verbindungscharakter,
  • die Sicherstellung attraktiver Reisegeschwindigkeiten sowie
  • regionale Zubringer zum Fernverkehr.

Das Landesnetz muss bestellt werden, wird jedoch vom jeweiligen Kooperationsraum gemeinsam mit dem übrigen SPNV-Netz verwaltet und aus Mitteln der SPNV-Pauschale finanziert.

Ferner sieht die gesetzliche Vorgabe vor, dass das SPNV-Landesnetz den Umfang von landesweit 40 Millionen Zug-Kilometern nicht überschreiten darf, um den Spielraum der SPNV-Aufgabenträger zur Ausgestaltung des SPNV-Angebots mit überwiegend regionaler Bedeutung nicht zu beschränken.

Das Landesnetz ist zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 fortgeschrieben worden. Es umfasst ca. 32,7 Millionen Zugkilometer der insgesamt rund 116 Millionen Zugkilometer, die pro Jahr (hier 2022) in Nordrhein-​Westfalen erbracht werden. Die Zugkilometer des Landesnetzes verteilen sich auf die SPNV-​Aufgabenträger wie folgt:

  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR): 14,1 Mio. Zugkilometer, 
  • Zweckverband go.Rheinland (vorher Zweckverband Nahverkehr Rheinland, ZV NVR): 6,4 Mio. Zugkilometer,
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): 12,2 Mio. Zugkilometer.

Das Landesnetz kann als Tabelle eingesehen werden.

Akteure


Das Landesnetz wird vom Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags festgelegt. Dabei sind Bindungen aus den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den für den SPNV zuständigen Aufgabenträgern VRR, go.Rheinland und NWL zu berücksichtigen.

Die Fortschreibung des Landesnetzes ist Aufgabe des beim Zweckverband Westfalen-​Lippe angesiedelten landesweiten Kompetenzcenters Integraler Taktfahrplan (KC ITF). Gemeinsame Arbeitsebene ist der vom Ministerium für Verkehr geleitete Landesarbeitskreis ITF, dem u.a. die drei SPNV-​Kooperationsräume angehören.

Probleme und Aufgaben


Bei einer Weiterentwicklung des Landesnetzes sind insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Einbeziehung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) sowie Veränderungen im Zubringer- und Umgebungsnetz des RRX, 

  • Schwachstellenanalyse und Fortentwicklung des Integralen Taktfahrplans (ITF).

Siehe auch: