Ein Businessmann sitzt an einem Bahnsteig und schaut lächelnd auf sein Handy.
Foto: mobil.nrw

Deutschland-Ticket

Ver­öf­fent­licht am

Seit 1. Mai 2023 gibt es das Deutschland-Ticket (D-​Ticket). Der Abo-Fahrausweis zum Monatspreis von 49 € wird auf allen Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland als Fahrtberechtigung anerkannt.

Das Deutschland-Ticket knüpft an den Erfolg des 9-Euro-Tickets an, das im Sommer 2022 für drei Monate befristet angeboten wurde. Als dauerhaftes Angebot ist das Deutschland-Ticket Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Wie schon das 9-Euro-Ticket soll auch das Deutschland-Ticket die Bürger*innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll das Ticket die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Ausgangslage


Der Einführung des Deutschland-Tickets geht ein Beschluss des Koalitionsausschusses auf Bundesebene im September 2022 voraus, ein weiteres Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen auf den Weg zu bringen.

Auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) im Oktober 2022 haben Bund und Länder wesentliche Eckpunkte für ein Nachfolgeangebot zum 9-Euro-Ticket vereinbart. Der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder begrüßten im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Einigung der VMK, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschland-Ticket“ für den ÖPNV zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement schnellstmöglich einzuführen.

Im Rahmen der MPK wurden zentrale Fragen mit Blick auf die auskömmliche Finanzierung des Deutschland-Tickets sowie zur Sicherung des bestehenden Verkehrsangebotes von Bus und Bahn geklärt. Bund und Länder stellen jeweils 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder ebenfalls je zur Hälfte übernehmen. Darüber hinaus kommt der Bund der grundsätzlichen Forderung der Länder nach einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel nach: er stellt ab dem Jahr 2022 eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung und hebt die Dynamisierung ab 2023 auf 3,0 Prozent an.

Im Vorfeld des Vertriebsstarts des Deutschland-Tickets im April 2023 erfolgte die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Deutschland-Tickets. Mit der EU-​​Kommission erfolgten Abstimmungen über die Beihilferelevanz. Auch die ausformulierten Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket wurden beschlossen. Um möglichst viele Kund*innen von Beginn an zu erreichen, wurden Vertrieb, Marketing und Evaluation für das Deutschland-Ticket von den Branchenverbänden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen bestmöglich vorbereitet und abgestimmt. Weiterhin wurden Vereinbarungen zum künftigen Einnahmeaufteilungsverfahren getroffen.

So ist das Deutschland-Ticket gestaltet:

  • Preis: 49 € pro Monat im Jahresabo
  • Produktgattung: Abo-Produkt (monatlich kostenfrei kündbar)
  • Geltungsbereich: Das Deutschland-Ticket gilt im gesamten ÖPNV-Angebot in der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland liegende Strecken können mit dem Deutschland-Ticket grundsätzlich befahren werden, wenn das Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Von der Gültigkeit ausgenommen ist der Fernverkehr.
  • Vertriebsweg: Das Deutschland-Ticket wird als digitales Ticket ausgegeben. Als Speichermedien dienen Chipkarten oder Smartphones.
  • Wagenklasse: Das Deutschland-Ticket wird nur für die 2. Klasse angeboten. Ein Übergang in die 1. Klasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verbünden, Landestarifen und des Deutschland-Tickets nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich. Seit dem 1. Juli 2023 wird z. B. im NRW-​Tarif ein Abonnement für die Nutzung der 1. Wagenklasse für 69 Euro pro Monat angeboten, mit dem in Kombination mit einem Deutschland-Ticket in ganz NRW der Zugang zur 1. Klasse möglich ist (NRWupgrade1.Klasse).
  • Personenmitnahme: Die Mitnahmeregelung schließt ausschließlich Kinder unter 6 Jahren ein.
  • Übertragbarkeit: Im Gegensatz zu verschiedenen vorhandenen Abo-Angeboten ist das Deutschland-Ticket nicht übertragbar.

Akteure


Die Umsetzung des Deutschland-Tickets ist eine organisatorische, rechtliche und finanztechnische Herausforderung und ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen zu lösen.

Auf Länderebene dient die Verkehrsministerkonferenz (VKM) dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch, um gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund festzuschreiben. Hier werden auch die Diskussionen zum Deutschland-Ticket geführt und Beschlüsse gefasst. Die VKM hat zur Begleitung der Umsetzung des Deutschland-Tickets eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe (Koordinierungsrat) aus Vertreter*innen des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und der Verkehrsministerien der Länder eingerichtet, an der die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH beratend teilnehmen.

Probleme und Aufgaben


Es wurde erwartet, dass der zu tragende finanzielle Rahmen für das Deutschland-Ticket 3 Mrd. Euro pro Jahr betragen wird. Dieser Betrag wird hälftig von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde die Finanzierung des Deutschland-Tickets durch den Bund für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben.

Bund und Länder haben Anfang November beschlossen, die restlichen Finanzierungsmittel für das Deutschland-Ticket, die im Jahr 2023 nicht benötigt werden, auf das Jahr 2024 zu übertragen. Eine weitere Nachschusspflicht durch Bund und Länder im Jahr 2024 wurde ausgeschlossen. Die Verkehrsministerkonferenz wurde damit beauftragt, ein Konzept zur Durchführung des Deutschland-Tickets ab dem Jahr 2024 zu erarbeiten. Bund und Länder wollen sich im Jahr 2024 rechtzeitig über die weitere Finanzierung des Deutschland-Tickets einschließlich eines Mechanismus zur Fortschreibung des Ticketpreises verständigen, der auch eine Erhöhung beinhalten kann. Der VDV schätzt, dass den Verkehrsunternehmen aus nicht verausgabten Mitteln im Jahr 2023 bis zu 700 Millionen Euro für das Jahr 2024 zusätzlich zur Verfügung stehen, jedoch eine Finanzierungslücke von rund 400 Millionen Euro bestehen bleibt.

In einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz im Januar 2024 haben die Bundesländer einstimmig beschlossen, dass der Preis von 49 Euro monatlich für das Deutschlandticket für das gesamte Jahr 2024 bestehen bleiben soll. Das Gremium stellte fest, dass nach aktuellen Prognosen die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Ticketpreises im Jahr 2024 ausreichen. Voraussetzung ist die Übertragung der nicht verausgabten Mittel aus dem Jahr 2023. Die Verkehrsministerkonferenz weist auf die hohe Bedeutung der Verstetigung und Verlässlichkeit des Ticketangebots und den unmittelbaren Zusammenhang mit der Akzeptanz dieses Tarifangebots hin, um viele neue Kund*innen gewinnen zu können und damit auch eine Verringerung des staatlichen Zuschussbedarfes zu erreichen. Auf der Basis fortlaufend aktualisierter Daten, Berechnungen und Prognosen sollen die weiteren Entscheidungen für das Deutschlandticket getroffen werden.

Mit dem Deutschland-Ticket ist ein Angebot geschaffen worden, das ohne Tarifkenntnisse genutzt werden kann. Das Deutschland-Ticket stellt zudem in vielen Fällen ein im Vergleich zu heute günstigeres Angebot dar. So werden starke Wirkungen auf das Ticketangebot der regionalen Nahverkehrstarife und der Ländertarife entstehen. Die größten Auswirkungen werden im Zeitkartenbereich erwartet, da deren Preisniveau heute regelmäßig höher ist als der Preis des Deutschland-Tickets. In NRW wird das Deutschland-Ticket einen Großteil der Zeitkarten der Verbundtarife und des NRW-​Tarifs substituieren. Wochen-​ und Monatskarten werden künftig nur noch von wenigen Kunden nachgefragt werden, die das Produkt für einen einmaligen Zweck benötigen (Montage, Praktikum, …). Auch Angebote für geschlossene Nutzergruppen wie solidarisches Job-​Ticket oder Semesterticket, im Bartarif (z. B. Einzeltickets) oder von ergänzenden Produkten (z. B. Anschlusstickets) werden durch die Einführung des Deutschland-Tickets beeinflusst.

Während das Deutschland-Ticket für Vielfahrende ein attraktives Angebot darstellt, bietet in NRW der eTarif „eezy.nrw“ für Gelegenheitsfahrende die Möglichkeit zum Kauf eines Tickets ohne Tarifkenntnisse. Mit dem eingerichteten Preisdeckel von 49 Euro pro Monat ist gewährleistet, dass bei der Nutzung von eezy.nrw der Preis des Deutschland-Tickets nicht überschritten wird.

Verschiedene Deutschland-Ticket-Lösungen für bestimmte Nutzergruppen:

  • Im Bereich Job-​​Ticket ist bereits im Rahmen der Einführung des Deutschland-Tickets eine Lösung erarbeitet worden. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschland-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Beschäftigte könnten das Ticket auf diese Weise um mindestens 30 Prozent preiswerter beziehen.
  • Auf Landesebene wird auch über die Weiterentwicklung der vorhandenen Tickets für Schüler*innen diskutiert. Mit dem „Deutschland-Ticket Schule“ gibt es in NRW seit dem 01. August 2023 zunächst für das Schuljahr 2023/2024 ein deutschlandweites Angebot für Schüler*innen. Die Entscheidung, ob und wann das Ticket an einer Schule angeboten wird, obliegt dem jeweiligen Schulträger.
  • Studierenden wurde zur Vermeidung von Doppelbelastungen zunächst ein fakultatives Upgrade-​​Modell angeboten, mit dem eine freiwillige Aufstockung der bestehenden Semestertickets auf das Deutschland-Ticket möglich ist. Gerade an Hochschulen mit dem weitverbreiteten Solidarmodell des Semestertickets (alle Studierende der Hochschule müssen das Semesterticket beziehen) entstand zunehmende Kritik an dem geringen Preisabstand zwischen den verbund- oder auch landesweiten gültigen solidarischen Semestertickets und dem von Jedermann freiwillig zu erwerbenden Deutschland-Ticket. Die Kündigung bestehender Semesterticket-Verträge hätte eine große Unwägbarkeit für die Verkehrsunternehmen bedeutet. Im November 2023 haben sich Bund und Länder auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets auf Basis des Deutschland-Tickets geeinigt. Dieses Ticket kann zum Sommersemester 2024 starten, sofern die ASten mit den Verkehrsunternehmen rechtzeitig die notwendigen Verträge schließen. Gemäß dem beschlossenen Modell wird das solidarische Semesterticket zum deutlich reduzierten Preis von 60 Prozent des Regelpreises von den Verkehrsunternehmen ausgegeben.
  • Das „Deutschland-Ticket Sozial“ ist in NRW ab 01. Dezember 2023 zum Preis von 39 Euro pro Monat erhältlich. Voraussetzung ist die Vorlage der in der jeweiligen Region festgelegten Nachweise zum Erwerb eines Sozialtickets. Das Deutschland-Ticket Sozial wird durch das Land NRW im Rahmen der Sozialticketrichtlinie gefördert.

Das Deutschland-Ticket soll ausschließlich digital über die Vertriebskanäle der Verkehrsunternehmen, Verkehrs-​ und Tarifverbünde verfügbar sein und entweder als Barcode in einer Smartphone-​App (HandyTicket) oder als eTicket auf Chipkarte ausgegeben werden. Hierdurch wird voraussichtlich der Anteil der digitalen Fahrtberechtigungen im deutschen ÖPNV erheblich steigen. Eine vorläufige Ausgabe als digital kontrollierbares (Papier)ticket (mit Barcode) ist bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung der Chipkarte jedoch längstens bis Ende 2023 möglich. Diese Option besteht aber nur für Kundenvertragspartner oder für Verkehrsunternehmen, die das Deutschland-Ticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen. Insbesondere in kleineren Verkehrsverbünden und verbundfreien Räumen ohne eTicket-​Lösungen oder HandyTicket-​System sind innerhalb kürzester Zeit Lösungen für den digitalen Vertrieb auszurollen.

Die deutschlandweite Nutzung des Deutschland-Tickets stellt die Branche vor neue Herausforderungen bei Einnahmenaufteilungsverfahren (EAV). Ein bundesweiter Ansatz muss fair, transparent und gerecht die Aufteilung zwischen Öffentlichem Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) und regionalem bzw. überregionalem Schienenpersonenverkehr (SPNV) lösen. Eine Unterarbeitsgruppe „Einnahmenaufteilung“ des Koordinierungsrates befasst sich mit dem Thema. Nach einer pragmatischen Lösung für 2023, bei der die Verkäufer die erzielten Einnahmen weitestgehend behalten, soll ab 2024 eine marktorientierte Aufteilung der Einnahmen unter Berücksichtigung des Wohnortes der Deutschland-Ticket-​Nutzer*innen auf die Bundesländer erfolgen. Auch die Fremdnutzung, die z. B. in Tourismusregionen von Bedeutung ist, soll berücksichtigt werden. Ab (voraussichtlich) 2026 können zwischen den Tarifgebern weitere innovative und marktorientierte Parameter der EAV für das Deutschland-Ticket und der Ausgleichsleistungen entwickelt, diskutiert und festgelegt werden.