Deutschlandticket

Zum 1. Mai 2023 wird das Deutschlandticket (D-Ticket) eingeführt. Der Abo-Fahrausweis zum Monatspreis von 49 € wird auf allen Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland als Fahrtberechtigung anerkannt.
Das Deutschlandticket knüpft an den Erfolg des 9-Euro-Tickets an, das im Sommer 2022 für drei Monate befristet angeboten wurde. Als dauerhaftes Angebot ist das Deutschlandticket Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Wie schon das 9-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürger*innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll das Ticket die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.
Ausgangslage
Der Einführung des Deutschlandtickets geht ein Beschluss des Koalitionsausschusses auf Bundesebene am 3. September 2022 voraus, ein weiteres Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen auf den Weg zu bringen. Konkret ist beabsichtigt, zum einen ein Nachfolgeangebot zum 9-Euro-Ticket anzubieten und zum anderen hierzu durch die Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern ein Konzept für ein Abo-Ticket erarbeiten zu lassen.
Auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 13.10.2022 haben die Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern hinsichtlich wesentlicher Eckpunkte eines Nachfolgeangebotes eine Einigung erzielt. Der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder begrüßten am 02.11.2022 im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Einigung der VMK, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den ÖPNV zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement schnellstmöglich einzuführen.
Im Rahmen der MPK am 02.11.2022 sowie am 08.12.2022 wurden zudem zentrale Fragen mit Blick auf die auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets sowie zur Sicherung des bestehenden Verkehrsangebotes von Bus und Bahn geklärt. Bund und Länder stellen jeweils 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder ebenfalls je zur Hälfte übernehmen. Darüber hinaus kommt der Bund der grundsätzlichen Forderung der Länder nach einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel nach: er stellt ab dem Jahr 2022 eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung und hebt die Dynamisierung ab 2023 auf 3,0 Prozent an.
So wird das Deutschlandticket nach aktuellem Stand gestaltet sein:
Preis: 49 € pro Monat im Jahresabo
Produktgattung: Abo-Produkt (monatlich kostenfrei kündbar)
Geltungsbereich: Das Deutschlandticket gilt im gesamten ÖPNV-Angebot in der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland liegende Strecken können mit dem Deutschlandticket grundsätzlich befahren werden, wenn das Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Von der Gültigkeit ausgenommen ist der Fernverkehr.
Vertriebsweg: Das Deutschlandticket wird als digitales Ticket ausgegeben. Als Speichermedien dienen Chipkarten oder Smartphones.
Wagenklasse: Das Deutschlandticket wird nur für die 2. Klasse angeboten. Ein Übergang in die 1. Klasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich. Ab dem 1. Juli 2023 wird im NRW-Tarif ein Abonnement für die Nutzung der 1. Wagenklasse für 69 Euro pro Monat angeboten, mit dem in Kombination mit einem D-Ticket in ganz NRW der Zugang zur 1. Klasse möglich ist.
Personenmitnahme: Die Mitnahmeregelung schließt ausschließlich Kinder unter 6 Jahren ein.
Übertragbarkeit: Im Gegensatz zu verschiedenen vorhandenen Abo-Angeboten wird das Deutschlandticket nicht übertragbar sein.
Akteure
Die Umsetzung des Deutschlandtickets ist eine organisatorische, rechtliche und finanztechnische Herausforderung und ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen zu lösen.
Auf Länderebene dient die Verkehrsministerkonferenz (VKM) dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch, um gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund festzuschreiben. Hier werden auch die Diskussionen zum Deutschlandticket geführt und Beschlüsse gefasst. Die VKM hat zur Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe (Koordinierungsrat) aus Vertreter*innen des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und der Verkehrsministerien der Länder eingerichtet, an der die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH beratend teilnehmen.
Probleme und Aufgaben
Im Vorfeld des Vertriebsstarts am 03.04.2023 erfolgte die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Deutschlandtickets. Mit der EU-Kommission erfolgten Abstimmungen über die Beihilferelevanz. Auch erfolgte die Beschlussfassung über die ausformulierten Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket. Um möglichst viele Kund*innen von Beginn an zu erreichen, wurden Vertrieb, Marketing und Evaluation für das Deutschlandticket von den Branchenverbänden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen bestmöglich vorbereitet und abgestimmt. Weiterhin wurden Vereinbarungen zum künftigen Einnahmeaufteilungsverfahren getroffen.
Es wird erwartet, dass der zu tragende finanzielle Rahmen für das Deutschlandticket 3 Mrd. Euro pro Jahr betragen wird. Dieser Betrag wird hälftig von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde die Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Ergibt eine Überprüfung, dass die Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für den Ausgleich der Mindereinnahmen im Einführungsjahr 2023 nicht ausgereicht haben, wird werden der Bund und Länder die Mehrkosten je zur Hälfte tragen.
In den Jahren 2023 und 2024 wird die Einführung des Deutschlandtickets durch eine Evaluation flankiert. Nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 ist im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern.
Mit dem Deutschlandticket wird ein Angebot geschaffen, das ohne Tarifkenntnisse genutzt werden kann. Das Deutschlandticket stellt zudem in vielen Fällen ein im Vergleich zu heute günstigeres Angebot dar. So werden starke Wirkungen auf das Ticketangebot der regionalen Nahverkehrstarife und der Ländertarife entstehen. Die größten Auswirkungen werden im Zeitkartenbereich erwartet, da deren Preisniveau heute regelmäßig höher ist als der Preis des Deutschlandtickets. In NRW wird das Deutschlandticket einen Großteil der Zeitkarten der Verbundtarife und des NRW-Tarifs substituieren. Wochen- und Monatskarten werden künftig nur noch von wenigen Kunden nachgefragt werden, die das Produkt für einen einmaligen Zweck benötigen (Montage, Praktikum, …). Auch Angebote für geschlossene Nutzergruppen wie solidarisches Job-Ticket oder Semesterticket, im Bartarif (z. B. Einzeltickets) oder von ergänzenden Produkten (z. B. Anschlusstickets) werden durch die Einführung des Deutschlandtickets beeinflusst.
Während das D-Ticket für Vielfahrende ein attraktives Angebot darstellt, bietet in NRW der eTarif „eezy.nrw“ für Gelegenheitsfahrende die Möglichkeit zum Kauf eines Tickets ohne Tarifkenntnisse.
Im Bereich Job-Ticket ist bereits im Rahmen des Deutschlandtickets eine Lösung erarbeitet worden. Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Beschäftigte könnten das Ticket auf diese Weise für mindestens 30 Prozent weniger beziehen. Für Studierende wird zur Vermeidung von Doppelbelastungen zunächst ein fakultatives Upgrade-Modell angelegt, mit dem eine freiwillige Aufstockung der bestehenden Semestertickets ermöglicht wird. Auf Landesebene wird derzeit auch über die Weiterentwicklung der vorhandenen Tickets für Schüler*innen und der Sozialtickets diskutiert.
Das Deutschlandticket soll ausschließlich digital über die Vertriebskanäle der Verkehrsunternehmen, Verkehrs- und Tarifverbünde verfügbar sein und entweder als Barcode in einer Smartphone-App (HandyTicket) oder als eTicket auf Chipkarte ausgegeben werden. Hierdurch wird voraussichtlich der Anteil der digitalen Fahrtberechtigungen im deutschen ÖPNV erheblich steigen. Eine vorläufige Ausgabe als digital kontrollierbares (Papier)ticket (mit Barcode) ist bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung der Chipkarte jedoch längstens bis Ende 2023 möglich. Diese Option besteht aber nur für Kundenvertragspartner oder für Verkehrsunternehmen, die das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen. Insbesondere in kleineren Verkehrsverbünden und verbundfreien Räumen ohne eTicket-Lösungen oder HandyTicket-System sind innerhalb kürzester Zeit Lösungen für den digitalen Vertrieb auszurollen.
Die deutschlandweite Nutzung des Deutschlandtickets stellt die Branche vor neue Herausforderungen bei Einnahmenaufteilungsverfahren (EAV). Ein bundesweiter Ansatz muss fair, transparent und gerecht die Aufteilung zwischen Öffentlichem Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) und regionalem bzw. überregionalem Schienenpersonenverkehr (SPNV) lösen. Eine Unterarbeitsgruppe „Einnahmenaufteilung“ des Koordinierungsrates befasst sich mit dem Thema. Nach einer pragmatischen Lösung für 2023, bei der die Verkäufer die erzielten Einnahmen weitestgehend behalten, soll ab 2024 eine marktorientierte Aufteilung der Einnahmen unter Berücksichtigung des Wohnortes der Deutschlandticket-Nutzer*innen auf die Bundesländer erfolgen. Auch die Fremdnutzung, die z. B. in Tourismusregionen von Bedeutung ist, soll berücksichtigt werden. Ab (voraussichtlich) 2026 können zwischen den Tarifgebern weitere innovative und marktorientierte Parameter der EAV für das D-Ticket und der Ausgleichsleistungen entwickelt, diskutiert und festgelegt werden.