Mit Bussen und Bahnen von Haus zu Haus – im ganzen Land, überall in NRW: Der NRW-Tarif macht’s möglich.
Der NRW-Tarif ist der landesweite Tarif für Nahverkehrsfahrten zwischen den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er stellt seit 2004 die Haus-zu-Haus-Tarifierung im NRW-Nahverkehr für alle Bus- und Bahnverbindungen zwischen den Verbundräumen in NRW sicher. Der Vorteil: Nahverkehrskund*innen müssen an den Verbundraumgrenzen bzw. beim Umsteigen kein neues Ticket mehr lösen. Sie können mit demselben Ticket alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge nutzen.
- Eine Übersicht über die Entwicklungen im NRW-Tarif zeigt der jährliche NRW-TarifReport.
- Die aktuellen Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif finden Sie hier.

Beispiele für NRW-Tarif-Relationen (Quelle: eigene Darstellung)
Ausgangslage
Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend verändert: Der Aktionsradius der ÖPNV-Kund*innen hat sich vergrößert; immer längere Strecken werden vor allem durch Berufspendelnde mit Bus und Bahn zurückgelegt. Die Tarifstrukturen in Nordrhein-Westfalen waren in der Vergangenheit auf diese Entwicklung nicht ausgerichtet. Mit Gründung der regionalen Verkehrsverbünde in NRW (zunächst 9, dann 8, heute 4) gibt es zwar seit 2000 ein flächendeckendes Angebot zur Nutzung aller ÖPNV-Verkehrsmittel. In den Übergangsbereichen und für Verbundraum überschreitende Fahrten ergaben sich aber zahlreiche Lücken, die den Kund*innen mit komplizierten tariflichen Lösungen konfrontierten.
Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW mit seiner Initiative „Neue Tarife für das Land” den Anstoß für eine neue Tarifgestaltung im ÖPNV gegeben, die die Verbundtarife um eine überregionale Komponente ergänzt. Die Verbundtarife gelten wie bisher in den regionalen Tarifräumen mit ihrer jeweiligen Tarifsystematik fort. Dem NRW-Tarif obliegt als Regionaltarif die Haus-zu-Haus-Tarifierung zwischen den Verbundtarifräumen.
Die Entwicklung des NRW-Tarifs gliedert sich in folgende Stufen:
Zum 1. August 2004 wurde die PauschalpreisTicket-Palette um das SchönerTagTicket NRW für 1 Person und um das SchöneFahrtTicket NRW erweitert. Letzteres kann für Zielfahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens von bis zu zwei Stunden Dauer genutzt werden. Auch das SchönerTagTicket NRW für 5 Personen wurde zu diesem Zeitpunkt in den NRW-Tarif integriert.
Am 12. Juni 2005 wurden zusätzlich zu den PauschalpreisTickets die relationsbezogenen Fahrausweise eingeführt (RelationspreisTickets): Einzel- sowie Hin- und Rückfahrausweise für Erwachsene und Kinder, Zeitfahrausweise und AnschlussTickets an vorhandene Verbundzeitkarten. Die BahnCard 25 und BahnCard 50 der DB wurde damit auch im NRW-Tarif bei Tickets für einzelne Fahrten anerkannt. Der NRW-Tarif hat damit als Haus-zu-Haus-Tarif den Bahntarif im NRW-Nahverkehr vollständig abgelöst, d.h. für Verbundraum übergreifende Fahrten im NRW-Nahverkehr galt nun ausschließlich der NRW-Tarif. Der Vertrieb der NRW-Tarif-Tickets stützte sich in dieser zweiten Stufe zunächst auf die DB-Vertriebswege.
Zum 10. Juni 2007 wurde der Vertrieb der RelationspreisTickets im NRW-Tarif weiterentwickelt und die Tarifermittlungsgrundlagen vereinfacht: Wie bei den Verbundtarifen üblich, stellt die Ebene der 396 politischen Gemeinden in NRW die kleinste tarifliche Einheit im NRW-Tarif dar. Bei Fahrt von Gemeinde zu Gemeinde ist der Preis stets gleich – unabhängig vom konkreten Bahnhof, an dem innerhalb einer Gemeinde die Fahrt im Schienenverkehr beginnt oder endet. Auch schienenferne Orte waren seitdem vertrieblich in die Ticketerstellung einbezogen, so dass auch Gemeinden ohne eigenen Bahnhof beim Ticketkauf als Start- und Zielort ausgewählt werden konnten. Zum 1. April 2008 wurde der Vertrieb von RelationspreisTickets über das Internet umgesetzt, was den flächendeckenden Vertrieb des NRW-Tarifs in allen Orten in NRW sicherstellte und die Nutzung des ÖSPV-Vorlaufs deutlich erleichterte.
Mit der Umstellung des NRW-Tarifs auf einen vollwertigen Verbundtarif zum 13.12.2015 erfolgte ein weiterer Entwicklungsschritt zur Vereinfachung der NRW-Tariflandschaft. Die Geltungsbereiche von RelationspreisTickets für die Fahrt zwischen zwei NRW-Gemeinden wurden neu gestaltet und Kund*innen können nun jedes Verkehrsmittel nutzen, dass sie weiter in Richtung ihres Reiseziels bringt. Die neuen Geltungsbereiche der RelationspreisTickets vereinten automatisch alle verkehrlich sinnvollen Reisewege zum Ziel. Das vereinfachte auch den Verkauf der RelationspreisTickets, was den Verkauf durch alle Verkehrsunternehmen in NRW eröffnete. Mit dieser Umstellung wurden verschiedene Besonderheiten des NRW-Tarifs der Struktur der Verbundtarife angeglichen und damit die Transparenz der NRW-Tariflandschaft gestärkt.
Zum 01. Dezember 2021 ist der elektronische Tarif in NRW mit automatischer Fahrpreisfindung auf Luftlinienbasis eingeführt worden. Der neue Tarif und die zugehörigen Vertriebswege tragen den Markennamen „eezy.nrw“. Kund*innen benötigen lediglich ein Smartphone mit einer App für den eTarif in NRW (z. B. mobil.nrw App, verschiedene Apps der Verbünde oder Verkehrsunternehmen) und ein Kundenkonto. Vor der Fahrt checkt sich der Fahrgast via der eTarif-fähigen App ein und nach dem Aussteigen wieder aus. Der Ticketpreis für die Fahrt berechnet sich aus einem Grundpreis und dem Preis für die Luftlinienkilometer, die zwischen Start und Ziel zurückgelegt werden. Kund*innen zahlen also stets nur die kürzeste Entfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle. Den Ticketpreis berechnet die App bei Fahrtende automatisch – gezahlt wird im Nachgang der Fahrt (Postpaid) über das hinterlegte Zahlungsmittel. Kund*innen benötigen damit keine besonderen Tarifkenntnisse, um mit eezy.nrw durch NRW zu fahren.
Zum 01. Januar 2026 wurde die Ticket-Palette im NRW-Tarif deutlich verschlankt. Der Vertrieb von RelationspreisTickets für einzelne Fahrten wurde eingestellt. Verbundübergreifende Einzelfahrten in NRW deckt jetzt neben „eezy.nrw“ das neue pauschale Produkt „EinzelTicket NRW“ ab. Zeitkarten werden im NRW-Tarif nicht mehr angeboten, da das Deutschland-Ticket diese Aufgabe übernommen hat. Die erfolgreichen Produkte für einen ganzen Tag – seit 2025 auf Basis eines 24 Stunden gültigen Tickets – bleiben bestehen (24hTicket NRW). Auch das EinfachWeiterTicket NRW, das SemesterTicket NRW, das TeilnehmerTicket NRW und das Ferienticket NRW bleiben weiterhin Bestandteil der Produktpalette im NRW-Tarif. Die pauschalen Ticketprodukte werden ab 2026 in Abgrenzung zum eTarif „eezy.nrw“ als „Tickets des konventionellen NRW-Tarifs“ bezeichnet (Übersicht der Tickets im konventionellen NRW-Tarif).

Stufenkonzept zur Einführung des NRW-Tarifs (Quelle: eigene Darstellung)
Aus wettbewerblicher Sicht konnte durch die Auflösung der Anstoßtarifierung zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen in NRW 2007 ein bedeutender Schritt für die Tarifharmonisierung erzielt werden. So wenden alle Bahnen in NRW seitdem den NRW-Tarif an. Die Erlöse werden seit 2008 nach einem unternehmensneutralen Aufteilungsverfahren zwischen den beteiligten Bahnen aufgeteilt.
Der NRW-Tarif hat sich als „Katalysator“ einer sehr weitgehenden Harmonisierung der Verbundtarife sowie einer engeren landesweiten Zusammenarbeit der Tarifräume erwiesen. Letztlich hat die Praxis gezeigt, dass der strategische Ansatz der Tarifharmonisierung in NRW für die Kund*innen einen erheblichen Mehrwert bedeutet (einheitliche Benutzeroberfläche) und dennoch den regionalen Tarifräumen den notwendigen Spielraum zur Entwicklung neuer innovativer Ideen bereitstellt.
Das Ticket-Sortiment des NRW-Tarifs ist im Hinblick auf größtmögliche Transparenz und Einfachheit so schlank wie möglich ausgelegt.
Um in den in NRW eingesetzten Fahrplanauskunftssystemen der Verbünde auch die zur Fahrplanauskunft zugehörige NRW-Tarif-Auskunft geben zu können, ist ein spezielles Tarifmodul entwickelt worden, auf das alle in NRW genutzten Fahrplanauskunftssysteme der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften zugreifen können.
Akteure
Die Umsetzung der Tarifkonzeption für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen hohen Abstimmungsbedarf erfordert, der auch mit der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs bestehen bleibt – sowohl in den Regionen als auch landesweit. Die Initiierung und Moderation des Landes ermöglichen dabei, alle relevanten Gruppen – unmittelbar Beteiligte und Experten sowie die Fahrgäste – einzubeziehen.
Das Konzept des NRW-Tarifs haben die Tarifexpert*innen der Verkehrsverbünde, Verkehrsgemeinschaften, Verkehrsunternehmen und Zweckverbände unter Federführung des Kompetenzcenters Marketing NRW (KCM) unter Mitwirkung des Verkehrsministeriums NRW entwickelt und im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW verabschiedet. Von dort aus und über das KCM ist der NRW-Tarif in die Regionen getragen worden. Zur Abstimmung von Sachfragen des NRW-Tarifs moderiert das KCM eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe aus Vertretern der Tarifräume sowie ausgewählten Verkehrsunternehmen.
Probleme und Aufgaben
Mit Einführung des NRW-Tarifs wurde ein großes Ziel bei der Harmonisierung der Tarife in Nordrhein-Westfalen erreicht. Der konstruktive Dialog zur Tariflandschaft in NRW in den heutigen Tarifräumen und bei den Verkehrsunternehmen ist damit jedoch nicht beendet. Er wird weiterhin vom Land initiiert und unterstützt. Der NRW-Tarif verlangt auch zukünftig Abstimmungen über das Ticketsortiment, Preisanpassungen und Weiterentwicklung des Systems. Jüngst hat die Einführung des Deutschlandtickets Auswirkungen auf das Ticketangebot des NRW-Tarifs, da es in vielen Fällen, insbesondere im Bereich der Zeitfahrkarten, ein günstigeres Angebot als bisher darstellt. Seit 2026 werden Zeitkartenprodukte des NRW-Tarifs nicht mehr angeboten.
Ferner bedarf die Interaktion von NRW-Tarif und Verbundtarifen an den Nahtstellen der Tarife der ständigen Pflege. Die Akteur*innen im NRW-Tarif arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung erkannter Schwachstellen und tragen hierdurch zur Zukunftsfähigkeit des NRW-Tarifs bei.