Hände, die eine Aktenschublade durchsuchen
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Schlichtungsstelle Nahverkehr

Ver­öf­fent­licht am

Mit der Schlichtungsstelle Nahverkehr haben Fahrgäste einen neutralen Partner bei Beschwerden und Entschädigungsforderungen im ÖPNV in NRW.

Bus- und Bahnkund*innen können bei der landesweit tätigen Schlichtungsstelle Nahverkehr Beschwerden oder Entschädigungsforderungen abgeben. Als neutrale Beratungsstelle kümmert sie sich dann um eine faire und unbürokratische Einigung.

Ausgangslage


Die Schlichtungsstelle Nahverkehr wurde von der Verbraucherzentrale und dem Land NRW 2001 eingerichtet. 2007 übernahm der gemeinnützige Verein „Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.“ die Trägerschaft. Das Know-​how der Verbraucherzentrale bei der außergerichtlichen Schlichtung wird weiter genutzt.

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr konnte sich schnell als Plattform für die Schlichtung von Streitfällen zwischen Nahverkehrskund*innen und Verkehrsunternehmen etablieren und findet hohen Zuspruch. Im Jahr 2022 erreichten die Schlichtungsstelle rund 2.500 Anfragen und Beschwerden, allerdings immer noch deutlich weniger als in den Jahren vor der Corona-Pandemie (siehe Bild 1). Der Rückgang in den letzten 3 Jahren ist auf das veränderte Mobilitätsverhalten während der Corona-​​Pandemie zurückzuführen. Der vergleichsweise moderate Rückgang der Beschwerden zeigt, dass die Schlichtungsstelle Nahverkehr dennoch stark genutzt wird.

Auch andere Einflüsse führen dazu, dass die Zahl der Anfragen und Beschwerden über die Jahre gewissen Schwankungen unterliegt. Hierzu zählen insbesondere die Witterungsverhältnisse und die Anzahl langwieriger Baustellen. Als ein wesentlicher Grund für den starken Anstieg der Beschwerden ab 2017 ist die Umsetzung der Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) anzusehen. Dieses Gesetz verpflichtet die Mitgliedsunternehmen zu einem Hinweis auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen der Beschwerdekorrespondenz sowie im Internet.

Die Tätigkeiten der Schlichtungsstelle stehen jedem Fahrgast kostenlos zur Verfügung. Bei Beschwerden und Entschädigungsforderungen sollen die Fahrgäste jedoch zunächst in direkten Kontakt mit den betroffenen Verkehrsunternehmen treten oder gegebenenfalls auf bestehende Angebote wie die „Mobilitätsgarantie“ (siehe Kundengarantien) zurückgreifen. Kommt es dabei zu keiner Einigung oder erfolgt von Seiten der Verkehrsunternehmen keine Antwort, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr um Vermittlung gebeten werden.

Nach einer Prüfung auf Zulässigkeit des Verfahrens bittet die Schlichtungsstelle die Gegenpartei um eine Stellungnahme. Bei Bedarf werden den Parteien die gegenseitigen Standpunkte zur Stellungnahme übermittelt oder ausführlichere Stellungnahmen eingeholt. Falls die Gegenpartei der Beschwerde nicht abhilft, entscheidet die Schlichtungsstelle, ob den Parteien ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet werden kann. Der Schlichtungsvorschlag ist eine Empfehlung für eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit. Der Schlichtungsvorschlag orientiert sich sowohl an der geschilderten Sachlage als auch an der Rechtslage. Dabei ist es auch möglich, dass eine Kulanzlösung vorschlagen wird. Der Schlichtungsvorschlag hat keine bindende Wirkung. Eine Schlichtung kommt nur zu Stande, wenn beide Seiten (Fahrgast und Verkehrsunternehmen) mit dem Schlichtungsvorschlag einverstanden sind.

Von den 2.523 Kundeneingaben im Jahr 2022 wurden 2.295 Fälle (91 %) als Schlichtungsverfahren bearbeitet. In den meisten übrigen Fällen gaben Fahrgäste der Schlichtungsstelle einen Vorgang zur Kenntnis. In wenigen Fällen war die Kundeneingabe unzulässig oder wurde an andere Stellen weitergeleitet. Die 2.295 Schlichtungsverfahren wurden wie folgt bearbeitet:

  • Bei 1.953 Schlichtungsanträgen (85 %) musste der Antrag nach rechtlicher Prüfung als unbegründet abgewiesen werden. Diese Entscheidung teilte die Schlichtungsstelle dem Fahrgast detailliert und begründet mit.

  • In 342 Fällen (15 %) wurde den Beteiligten ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Davon wurden 248 (73 %) Vorschläge  von den Verkehrsunternehmen angenommen. 94-mal (27 %) konnte auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens keine Neubewertung des Vorgangs erreicht werden.
    (Quelle: SPNV-Qualitätsbericht NRW 2022)

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr führt regelmäßig Auswertungen der eingehenden Beschwerden durch. Hierbei orientiert sie sich an dem Kriterienkatalog des Verkehrsverbundes Rhein-​Ruhr (VRR), der von vielen Verkehrsunternehmen in Nordrhein-​Westfalen im Beschwerdemanagement zugrunde gelegt wird. Für den Austausch mit den Verkehrsunternehmen wird dadurch eine Vergleichbarkeit erreicht.

Die Verteilung der Kundeneingaben auf die Beschwerdegründe ist in Bild 2 dargestellt. Da Fahrgäste sich teilweise mit mehreren Gründen an die Schlichtungsstelle wenden, liegt die Anzahl der Beschwerdegründe mit 2.764 höher als die Anzahl der Kundeneingaben (2.523).

Das Jahr 2022 war geprägt von Problemen mit der Aufrechterhaltung der Fahrleistung. Vor allem in den Sommermonaten von Juni bis August stiegen die Fahrgastzahlen wegen des bundesweit gültigen 9-Euro-Tickets enorm an, was den öffentlichen Nahverkehr deutlich an seine Belastungsgrenze brachte und in Einzelfällen auch darüber hinaus. Die erhöhten Fahrgastzahlen von Juni, Juli und August 2022, kombiniert mit den bereits bestehenden Baustellen in NRW zur Instandsetzung und Ausbau der Infrastruktur, waren mit rund 34 % im Jahr 2022 die Hauptbeschwerdegründe (Bezug: Pünktlichkeit /Ausfall von Leistungen). Auf erhöhte Beförderungsentgelte (sog. Schwarzfahrer) entfielen im Jahr 2022 rund 29 % aller Beschwerdegründe, auf Verhalten von Mitarbeitern rund 15 %, auf Tarifangebot rund 9 % und auf fehlerhafte Informationen rund 8 %. Beschwerden in den Bereichen ÖPNV-Angebot, Technik, Komfort, Sauberkeit und Barrierefreiheit erreichen die Schlichtungsstelle weiterhin deutlich seltener.

Akteure


Die Schlichtungsstelle wird vom Verein „Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.“ als unabhängige Einrichtung betrieben. Der Verein dient dem Zweck, Streitfälle zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen in Nordrhein-​Westfalen zu schlichten und dadurch den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Zu den knapp 50 Mitgliedern des Vereins gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-​Westfalen e.V., der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) und zahlreiche Verkehrsunternehmen aus NRW. 

Das Verkehrsministerium NRW fördert die Schlichtungsstelle Nahverkehr, um dem Anspruch der Kund*innen auf mehr Qualität im NRW-​Nahverkehr Nachdruck zu verleihen und um landesweit einen einheitlichen Leitfaden für den Umgang mit Entschädigungsregelungen zu unterstützen. Finanziert wird die Schlichtungsstelle zu 70 Prozent aus Landesmitteln und zu 30 Prozent durch die im Verein Schlichtungsstelle Nahverkehr organisierten Bahn- und Busunternehmen.

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-​Westfalen ist im Juli 2010 von der Europäischen Kommission „notifiziert“ worden. Damit wurde von höchster Stelle anerkannt, dass diese Schlichtungsstelle den Maßstäben entspricht, welche die EU an die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten stellt (Empfehlung 98/257/EG). 

Seit Dezember 2017 ist die Schlichtungsstelle Nahverkehr anerkannte Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das bestätigt, dass die Schlichtungsstelle Nahverkehr den Beteiligten ein Verfahren anbietet, das den gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen an Schlichtungsverfahren entspricht.

Probleme und Aufgaben


Die Schlichtungsstelle Nahverkehr soll auch künftig allen Beteiligten bei Beschwerden und Schlichtungen zur Seite stehen und ihre Erkenntnisse an die Verkehrsunternehmen weitergeben. Durch die Gründung des Vereins „Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.“, die Förderung durch das Land NRW und die Mitfinanzierung seitens der Verkehrsunternehmen konnte der Fortbestand der Schlichtungsstelle langfristig gesichert werden. 

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr war neben ihrer Tätigkeit als Kontaktstelle für Fahrgäste und Schlichter auch im Jahr 2022 in verschiedene Fachgremien und Fachveranstaltungen eingebunden und hat sich mit aktuellen Problemstellungen befasst:

  • Teilnahme am Erfahrungsaustausch der anerkannten Schlichtungsstellen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

  • Mitglied der Netzwerkgruppe Verbraucherstreitbeilegung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

  • Mitarbeit im Arbeitskreis „Verlässlicher öffentlicher Verkehr (ÖV)“ der Forschungsgesellschaft für das Straßenverkehrswesen (FGSV).

  • Mitglied im Netzwerk europäischer Verkehrs- und Reiseschlichtungsstellen „Travelnet“ und Teilnahme an digitalen Tagungen.

  • Beantwortung zahlreicher Medienanfragen in Fernsehen, Hörfunk und Printmedien.

Der intensive Austausch mit den Zweckverbänden als Besteller der SPNV-Leistungen wird zunehmend wichtiger, damit überprüfbare Qualitätskriterien bereits in Leistungsausschreibungen aufgenommen werden können. Auf diese Weise erhalten sowohl die Zweckverbände als auch die Fahrgäste die nötige Grundlage und Sicherheit für die Abgeltung von Ausgleichsforderungen. Zudem werden zweifache Pönalen (Vertragsstrafe und direkte Ausgleichsleistungen an den Fahrgast) für SPNV-Verkehrsunternehmen bei Schlechtleistung vermieden.

Siehe auch: