Seit dem Jahr 2000 sorgt die Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe (MOF) dafür, dass die Bahnhöfe in NRW schön, sicher und barrierefrei sind. Das gilt nicht nur für die großen Hauptbahnhöfe, sondern auch für die kleinen Haltepunkte.
Ein einladender Bahnhof ist das beste Aushängeschild für den Schienenpersonennahverkehr. Nachdem zunächst viele große Bahnhöfe modernisiert wurden, folgten auch die kleineren Bahnhöfe. Die Bahnhofsoffensive entstand im Jahr 2000 aus der Zusammenarbeit des Landes NRW mit der DB Station & Service AG (heute DB InfraGO AG. Die Modernisierung bezieht sich auf Zustand und Ausstattung der Bahnsteige, die Zu- und Abgangswege der Bahnsteige sowie die Empfangsgebäude.
In einem ersten Schritt wurden bis 2010 bereits 87 Bahnhöfe modernisiert (MOF 1). Ein zweiter Schritt umfasste 117 Bahnhöfe (MOF 2). 52 weitere Bahnhöfe werden in einer dritten Vereinbarung bis 2027 modernisiert (MOF 3). Darüber hinaus profitierten 53 Bahnhöfe auf den Außenästen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Modernisierungsmaßnahmen. Weitere Bahnhöfe in NRW sind in zusätzliche Förderprogramme des Landes und des Bundes einbezogen.
Ausgangslage
Zu Beginn der Modernisierungsoffensive wurden die Bahnhöfe der ersten Realisierungsstufe (MOF 1) entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung Bahnhofskategorien zugeordnet. Dafür wurden einheitliche Ausstattungsstandards für Stationen in Nordrhein-Westfalen vereinbart. Die konkreten Maßnahmen an den Stationen ergaben sich aus einem Vergleich zwischen der vorhandenen Bahnhofsausstattung und den vereinbarten Ausstattungsstandards. Auf dieser Grundlage wurden die erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen für jede Station geplant.
Die Maßnahmen umfassten den barrierefreien Ausbau (Erhöhung der Bahnsteige, Rampenanlagen, Aufzüge, Personenüberführungen und -unterführungen, taktile Leitsysteme) sowie eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität (Neubau/Modernisierung der Ausstattungselemente, Bahnsteigdächer, Beleuchtung, Wegeleitungen und Informationstechnik).
Um ein geschlossenes Erscheinungsbild der Stationen entlang einer Strecke zu erreichen und "Flickenteppiche" aus vielen einzelnen Maßnahmen zu vermeiden, wurden die zu modernisierenden Bahnhöfe bewusst streckenbezogen ausgewählt. Darüber hinaus wurden in Einzelmaßnahmen im Rahmen von MOF 1 weitere Stationen renoviert.
Das Land stellte in MOF 1 Fördermittel in Höhe von rund 86,5 Mio. € zur Verfügung. Die Deutsche Bahn und der Bund brachten weitere 33,5 Mio. € ein. Die Bahnhöfe wurden zwischen 2004 und 2010 modernisiert.
Die im Jahr 2008 zwischen dem Land NRW und der Deutschen Bahn vereinbarte zweite Realisierungsstufe (MOF 2) umfasste zunächst Maßnahmen an 108 Bahnhöfen. Aufgrund geringerer Kosten bei der Umsetzung von MOF 2 konnten weitere Bahnhöfe mit hohem Sanierungsbedarf in das Programm aufgenommen werden. Die Maßnahmen bezogen sich insbesondere auf den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe sowie auf die Erneuerung der Beleuchtung und Beschallungsanlagen. Im Rahmen von MOF 2 wurden insgesamt 117 Bahnhöfe modernisiert. Das Kostenvolumen von MOF 2 lag bei rund 480 Mio. €, wovon das Land NRW rund 139 Millionen Euro, die Deutsche Bahn einen Eigenanteil in Höhe von 17 Millionen Euro und der Bund über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) 324 Millionen Euro bereitstellten.
Im Jahr 2016 ist eine dritte Modernisierungsoffensive vereinbart worden (MOF 3). Zunächst wurden 35 Bahnhöfe ermittelt, die im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ermittelt. 2019 wurde MOF 3 um 17 Bahnhöfe im Zweckverband go.Rheinland ergänzt. Die Maßnahmen an den insgesamt 52 Bahnhöfen sehen den Ausbau der Barrierefreiheit sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Reisendeninformation vor. Die Realisierung der MOF3-Maßnahmen stand zunächst hinter dem Ausbau der Stationen auf den RRX-Außenästen zurück und soll jetzt bis 2027 abgeschlossen sein. Der Gesamtkosten von MOF3 betragen rd. 226 Mio. € und werden mit rd. 134 Mio. € über die drei SPNV-Aufgabenträger sowie mit rund 92 Mio. € durch den Bund mit Mitteln gemäß LuFV über die DB Station&Service AG (heute DB InfraGO AG) finanziert.
Zwischen dem Verkehrsministerium NRW, DB Station & Service (heute DB InfraGO AG) und den SPNV-Zweckverbänden ist 2017 eine Rahmen- und Finanzierungsvereinbarung für 53 Bahnhöfe auf den Außenästen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) unterzeichnet worden. Ein Ziel war, dass die neuen Fahrzeuge des RRX im Vorlaufbetrieb auch die Stationen auf den Zulaufstrecken anfahren können. Dafür mussten Bahnsteige auf eine Länge von 215 Metern und auf eine Höhe von 76 Zentimetern gebracht werden. Außerdem wurden die Stationen barrierefrei gestaltet und die Aufenthaltsqualität durch eine moderne Ausstattung spürbar verbessert. Der Großteil der Ausbaumaßnahmen wurde in den Jahren 2018 bis 2021 realisiert. Der Gesamtwertumfang für die Modernisierung von 53 Stationen auf den RRX-Außenästen beträgt rd. 211 Mio. €. Davon haben das Land NRW 127 Mio. €, die drei SPNV-Aufgabenträger 55 Mio. € und die DB Station&Service AG (heute DB InfraGO AG) rd. 29 Mio. € durch Eigen- bzw. LuFV-Mittel übernommen.
Insbesondere für Knotenbahnhöfe mit erheblichem Modernisierungsbedarf wie Dortmund, Duisburg oder Hagen, haben DB Station & Service (heute DB InfraGO AG), Bund, Land NRW und die Aufgabenträger Großprojekte mit gemeinsamer finanzieller Beteiligung vereinbart.
Im Rahmen des "Zukunftsinvestitionsprogramm Barrierefreiheit" (ZIP) 2016 bis 2018 wurden bundesweit Verkehrsstationen im ländlichen Raum mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag barrierefrei ausgebaut. Die Finanzierung der Vorhaben übernahmen der Bund und die Länder gemeinsam. In NRW waren 12 Stationen in das Programm einbezogen.
Das „Sonderprogramm kommunale Infrastruktur ÖPNV“ wurde zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes initiiert. Einbezogen war u.a. auch ein Maßnahmenpaket zur Steigerung von Attraktivität und Sicherheit an SPNV-Stationen. Maßnahmen waren z. B. Virenschutzanstriche, Installation von Automatiktüren und eine Graffiti-Offensive. Die Finanzierung in Höhe von rd. 5 Mio. € erfolgte über Mittel des Landes NRW. Durchführungszeitraum waren die Jahre 2020 und 2021.
Eine Übersicht der einbezogenen Bahnhöfe (differenziert nach den verschiedenen Stufen der Modernisierungsoffensive, des ZIP-Programms und der Großprojekte) bietet das Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan NRW (KCITF) in Form einer Grafik (PDF).
Akteure
Das Verkehrsministerium NRW trägt maßgeblich zur Finanzierung der Modernisierungsoffensive bei. Gleichzeitig hat das Verkehrsministerium NRW versucht, möglichst einheitliche Ausstattungsstandards von Bahnhöfen mit vergleichbarer Verkehrsfunktion zu erreichen.
Die DB Station&Service AG (heute DB InfraGO AG) ist als Eigentümerin der Stationen verantwortlich für die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten des Programms.
Die in das Programm einbezogenen Strecken und Bahnhöfe wurden zwischen dem Land NRW und der DB Station&Service AG in enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen-Lippe ausgewählt und festgelegt. Darüber hinaus wirken die SPNV-Aufgabenträger und Besteller der SPNV-Leistungen bei der Planung und Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen mit, bringen lokale Besonderheiten / Erfahrungen ein und koordinieren die Aktivitäten der Gemeinden im Umfeld der Bahnhöfe.
Probleme und Aufgaben
Unter dem Namen BahnhofskonzeptPlus sind mehrere Nachfolgeprogramme des Bundes zur Barrierefreiheit und zur Attraktivitätssteigerung mit den Ländern und SPNV-Aufgabenträgern vereinbart worden. Das BahnhofskonzeptPlus umfasst:
- „1000-Bahnhöfe-Programm“ mit den Säulen 1 bis 3 der „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ (FABB)“ für den Zeitraum 2019 bis 2028.
- In der FABB-Säule 1 wird ein barrierefreier Ausbau von Stationen mit bis zu 1.000 Fahrgästen am Tag gefördert. Ziel ist die bauliche Umsetzung des bis zum Jahr 2018 im Zukunftsinvestitionsprogramm ZIP angelegten Planungsvorrats Barrierefreiheit. Die Finanzierung erfolgt zu über 90 % aus Bundesmitteln, die restlichen rund 10 % sind über die Länder sicherzustellen. Hiervon profitieren in NRW 29 Stationen.
- In der FABB-Säule 2 werden mittelgroße Stationen mit 1.000 – 4.000 Fahrgästen am Tag barrierefrei ausgebaut. Die Finanzierung erfolgt zu 50% aus Bundesmitteln und zu 50% aus Mitteln des Landes. Davon profitieren weitere 14 Stationen in NRW.
Die FABB-Säule 3 dient der Attraktivitätssteigerung von Empfangsgebäuden. Die Finanzierung erfolgt durch Eigenkapitalerhöhung (EKE) der DB AG im Rahmen des Klimaschutzpakets von 2019. 6 Stationen in NRW sind einbezogen.
Eine Übersicht der Stationen der FABB-Säulen differenziert nach Bundesländern steht bei DBInfraGO zur Verfügung.
- Maßnahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III): Ersatzinvestitionen werden für Anlagen in Bahnhöfen aller Größenordnungen geleistet, um diese auf den Stand der Technik zu bringen und den zeitgemäßen Anforderungen an die Barrierefreiheit anzupassen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bis einschließlich 2029.