Eine lächelnde Frau und ein lachendes Mädchen in einer großen Halle an einem Tresen. Die Frau zeigt dem Mädchen Unterlagen, im Vordergrund steht ein Koffer.
Foto: iStock / shironosov

Ticketinfos im Detail

Ver­öf­fent­licht am

Ab 2026 ändert sich das Ticket-Angebot im NRW-Tarif: 

  • Der Vertrieb von RelationspreisTickets (RPT) des NRW-Tarifs für einzelne Fahrten (SchöneReiseTicket NRW) wird eingestellt. Verbundübergreifende Einzelfahrten in NRW deckt ab 2026 das neue pauschale Produkt „EinzelTicket NRW“ ab.
  • Auch alle Zeitkarten (z. B. SchönerMonatTicket NRW, SchönesJahrTicket NRW, Schöne60Ticket NRW, JobTicket NRW, NRWupgradeAzubi) werden ab 2026 nicht mehr angeboten. Das Deutschland-Ticket hat die Aufgabe der NRW-Zeitkarten übernommen – deshalb kann die Ticketpalette deutlich verschlankt werden.
  • Die erfolgreichen Produkte für einen ganzen Tag bleiben bestehen. Der neue Name ist „24hTicket NRW“.
  • Auch das EinfachWeiterTicket NRW, das SemesterTicket NRW, das TeilnehmerTicket NRW und das Ferienticket NRW bleiben weiterhin Bestandteil der Produktpalette im NRW-Tarif.
  • Die pauschalen Ticketprodukte werden ab 2026 in Abgrenzung zum eTarif „eezy.nrw“ als „Tickets des konventionellen NRW-Tarifs“ bezeichnet.

Tickets im NRW-Tarif ab 01.01.2026

Eine Übersicht der genauen Ticketinformationen finden Sie im Folgenden.

EinzelTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.1.1 und 2.2.1.2

Fahrtenzahl:
1 Fahrt

Preis:
25,80 € (Erwachsene)
10,30 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren)

Personenkreis:
Erwachsene und Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren 

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 7 Stunden Dauer. Nur gültig mit aufge drucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
Eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs). Umstiege sind zugelassen, Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

24hTicket NRW Single

Tarifbestimmungen:
2.2.2.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
39,80 €

Personenkreis:
Erwachsene und Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren 

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen (Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter Tickets ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen (u.a. DB) enthält das Ticket ein Namensfeld, das durch den Kunden in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Kunde durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das 24hTicket NRW Single sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

24hTicket NRW 5 Personen

Tarifbestimmungen:
2.2.2.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
59,80 €

Personenkreis:
Bis zu 5 Personen oder eine Person mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren und eine weitere Person

Mitnahmeregelungen:
siehe Personenkreis

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen (Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich je Fahrrad ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter Tickets sowie die Erweiterung und Veränderung der Zusammensetzung der Reisegruppe ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen enthält das 24hTicket NRW 5 Personen ein Namensfeld, das bei mehreren gemeinsam reisenden Personen durch den Kunden mit der längsten Reisestrecke in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Kunde durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das 24hTicket NRW 5 Personen sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten au ßerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

24hFahrradTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.2.3

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
6,30 €

Personenkreis:
für die Fahrradmitnahme durch eine Person (keine Ermäßigung für Kinder)

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs). Das 24hFahrradTicket NRW wird in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen nicht anerkannt.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das 24hFahrradTicket NRW gilt zur Mitnahme eines Fahrrads in Verbindung mit einem Ticket für die reisende Person des NRW-Tarifs, eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs oder einem Deutschland-Ticket. Reisen mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket (z. B. 24hTicket NRW 5 Personen), so ist für jedes mitgeführte Fahrrad ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Weitere Regelungen zur Fahrradmitnahme sind den Beförderungsbedingungen zu entnehmen (siehe hierzu auch Fahrradmitnahme).

NRWupgrade1.KlasseFahrt

Tarifbestimmungen:
2.2.1.3

Fahrtenzahl:
1 Fahrt in der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen

Preis:
12,90 €

Personenkreis:
für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen durch eine Person mit Basisticket für die 2. Wagenklasse (keine Ermäßigung für Kinder)

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 7 Stunden Dauer. Nur gültig mit aufge drucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
1. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundta rif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. 

Das NRWupgrade1.KlasseFahrt berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgrade1.KlasseFahrt gilt für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Verbindung mit einem Basisticket der 2. Wagenklasse des NRW-Tarifs oder einem Deutschland-Ticket für die reisende Person. Folgende Tickets des konventionellen NRW-Tarifs sind als Basistickets ausgenommen: 24hTicket NRW 5 Personen, SemesterTicket NRW, TeilnehmerTicket NRW.

NRWupgradeFahrradMonat

Tarifbestimmungen:
2.2.3.1

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats

Preis:
47,80 €/Monat

Personenkreis:
für die Fahrradmitnahme durch eine Person

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrradMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Bundeslands NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut 2.2.3.1 der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von NRWupgradeFahrradMonat/NRWupgrade1.KlasseMonat), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrradMonat nicht erweitert. 

Das NRWupgradeFahrradMonat berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgradeFahrradMonat gilt zur Mitnahme eines Fahrrads in Zusammenhang mit einem Deutschland-Ticket oder einem Abonnement der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife für die reisende Person. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgradeFahrradMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte oder HandyTicket. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

NRWupgrade1.KlasseMonat

Tarifbestimmungen:
2.2.3.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Monats in der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen

Preis:
84,60 €/Monat

Personenkreis:
für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen durch eine Person mit Basisticket für die 2. Wagenklasse

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
1. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Bundeslands NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut 2.2.3.2 der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von NRWupgradeFahrradMonat/NRWupgrade1.KlasseMonat), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.Klasse nicht erweitert. 

Das NRWupgrade1.Klasse Monat berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahver kehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgrade1.KlasseMonat gilt für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Verbindung mit einem Basisticket der 2. Wagenklasse der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife oder dem Deutschland-Ticket. Ebenfalls berechtigt sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse in den Tarifbestimmungen ausgeschlossen ist (z.B. SemesterTicket NRW, Schülerticket). Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgrade1.KlasseMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte oder HandyTicket. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

FerienTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.4.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums

Preis:
38,60 € (Oster-, Herbst- oder Winterferien)
77,50 € (Sommerferien)

Personenkreis:
Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 20 Jahre.
Personen, die während des Geltungszeitraumes die jeweilige Altersbegrenzung überschreiten, erhalten das Ticket für den gesamten Geltungszeitraum.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Oster-, Sommer-, Herbst- oder Winterferien-Zeitraum in NRW. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Ticket bereits ab dem vorhergehenden Samstag. Fällt das Ferienende auf einen Samstag, so gilt das FerienTicket NRW bis zum Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn (bis 3.00 Uhr des Folgetags).

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • An fast allen Ticketautomaten in NRW
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • In den Kundencentern von go.Rheinland (go.Center), des VRR und den DB-Reisezentren
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)

Sonstiges:
Das Ticket enthält Namen, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (Kugelschreiber, Tinte). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, muss sich der Fahrgast auf Nachfrage ausweisen können.

EinfachWeiterTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.1.4 

Fahrtenzahl:
1 Fahrt im Anschluss an den Geltungsbereich einer vorhandenen Zeitkarte (weitere zugelassene Tickets siehe unter "Personenkreis")

Preis:
8,60 € (Erwachsene 2. Klasse)
4,30 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 2. Klasse)
12,90 € (Erwachsene 1. Klasse)
6,50 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 1. Klasse)

Personenkreis:
Erwachsene
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren (um 50 % ermäßigte Tickets)

Das EinfachWeiterTicket NRW kann nur genutzt werden zusammen mit einer Zeitkarte ab einer Geltungsdauer von mindestens 7 Tagen (z. B. Monatskarte, Wochenkarte, Jobticket) oder einem verbundweit gültigen KombiTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, des Aachener Verkehrsverbundes und des WestfalenTarifs.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 6 Stunden Reisedauer. Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Das EinfachWeiterTicket NRW gilt für eine Zielfahrt mit allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs). Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet. Die Fahrt darf aus dem Geltungsbereich der vorhandenen Zeitkarte hinaus- bzw. hineinführen.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Ein EinfachWeiterTicket NRW für die 1. Klasse kann nur zu einer vorhandenen Zeitkarte erworben werden, die auch für die 1. Klasse gilt.
  • Zeitliche Einschränkungen einer vorhandenen Zeitkarte (v.a. Sperrzeiten von Zeitkarten vor 9 Uhr) gelten ebenfalls für die Nutzung des EinfachWeiterTicket NRW.
  • Reisen mehrere Personen im Rahmen einer Mitnahmeregelung zusammen, so ist bei Vorlauf- oder Anschlussfahrten für jede Person ein EinfachWeiterTicket NRW erforderlich. Für die Mitnahmeregelung eines regionalen Semestertickets in Verbindung mit einem EinfachWeiterTicket NRW siehe SemesterTicket NRW unter Sonstiges.

SemesterTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.4.3

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Semesters

Preis:
Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über Semesterbeiträge der Studierenden.

Personenkreis:
Studierende

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Es können also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) genutzt werden (Ausnahmen betreffen sehr wenige Buslinien ohne Anwendung eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs).
Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist (siehe tabellarische Übersicht und Übersichtskarte). Auf allen anderen SPNV-Strecken außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht, es sei denn, das regionale SemesterTicket schließt die Nutzung dieser Strecken bereits ein.
Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht.

Ticketverkauf:
Kein Freiverkauf. Voraussetzung für den Bezug des SemesterTicket NRW ist der Abschluss eines regionalen Semestertickets sowie eine 100%ige Abnahme des SemesterTickets NRW für alle Studierenden (Ersthörer) einer Hochschule. Asten interessierter Hochschulen können sich für allgemeine Fragen an das Kompetenzcenter Marketing NRW wenden.

Sonstiges:

  • Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei ausländischen Studierenden werden amtliche Beglaubigungen des Reisepasses als Nachweis anerkannt.
  • Tickets in Papierform müssen bei Fahrausweisprüfungen im Original, nicht durch Folie überklebt oder eingeschweißt, vorgelegt werden. Zum Schutz kann das Ticket in Klarsichthüllen (entnehmbar) aufbewahrt werden.
  • OnlineTickets können ausgedruckt auf Papier oder als PDF auf dem Smartphone zur Prüfung vorgelegt werden.
  • Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung. Dem entsprechend bleibt der Geltungsbereich des regionalen Semestertickets durch das SemesterTicket NRW unberührt – insbesondere was die Anerkennung auf Schienenstrecken und Buslinien außerhalb von NRW betrifft. Etwaige Mitnahmeregelungen der regionalen Semestertickets bezüglich Fahrräder oder weiteren Personen gelten nicht für das SemesterTicket NRW. Wird im Rahmen einer regionalen Mitnahmeregelung eine Person mitgenommen, dann muss für die Fahrt über den regionalen Geltungsbereich hinaus je nach Relation ein EinfachWeiterTicket NRW für die mitgenommene Person erworben werden, für Fahrräder ein FahrradTagesTicket NRW.
  • Siehe auch Liste der teilnehmenden Hochschulen

TeilnehmerTicket NRW

Tarifbestimmungen:
2.2.4.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Tages

Preis:
Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über den Veranstalter

Personenkreis:
Teilnehmende an Groß- und Sonderveranstaltungen in NRW mit einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen in den Bereichen Sozialwesen, Wissenschaft, Kultur, Verwaltung und Politik.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Tag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags. Tickets können ggf. über mehrere zusammenhängende Geltungstage ausgestellt werden.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Kein Freiverkauf. Grundlage für den Bezug des TeilnehmerTickets NRW ist ein Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem örtlichen Verkehrsunternehmen sowie dem Kompetenzcenter Marketing NRW. Das TeilnehmerTicket NRW wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen ausgegeben. Der Vertrag regelt ferner den von der Teilnehmerzahl abhängigen Preis je TeilnehmerTicket NRW. Besucher von Veranstaltungen erhalten ihr TeilnehmerTicket NRW ausschließlich direkt durch den Veranstalter.

Sonstiges:
Der Fahrgast muss vor Fahrtantritt mit Tinte oder Kugelschreiber seinen Namen und Vornamen in Druckbuchstaben in das Namensfeld eintragen. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, ist das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.