Eine lächelnde Frau und ein lachendes Mädchen in einer großen Halle an einem Tresen. Die Frau zeigt dem Mädchen Unterlagen, im Vordergrund steht ein Koffer.
Foto: iStock / shironosov

Ticketinfos im Detail

Ver­öf­fent­licht am

Ab 2026 ändert sich das Ticket-Angebot im NRW-Tarif: 

  • Der Vertrieb von RelationspreisTickets (RPT) des NRW-Tarifs für einzelne Fahrten (SchöneReiseTicket NRW) wird eingestellt. Verbundübergreifende Einzelfahrten in NRW deckt ab 2026 das neue pauschale Produkt „EinzelTicket NRW“ ab.
  • Auch alle Zeitkarten (z. B. SchönerMonatTicket NRW, SchönesJahrTicket NRW, Schöne60Ticket NRW, JobTicket NRW, NRWupgradeAzubi) werden ab 2026 nicht mehr angeboten. Das Deutschland-Ticket hat die Aufgabe der NRW-Zeitkarten übernommen – deshalb kann die Ticketpalette deutlich verschlankt werden.
  • Die erfolgreichen Produkte für einen ganzen Tag bleiben bestehen. Der neue Name ist „24hTicket NRW“.
  • Auch das EinfachWeiterTicket NRW, das SemesterTicket NRW, das TeilnehmerTicket NRW und das Ferienticket NRW bleiben weiterhin Bestandteil der Produktpalette im NRW-Tarif.
  • Die pauschalen Ticketprodukte werden ab 2026 in Abgrenzung zum eTarif „eezy.nrw“ als „Tickets des konventionellen NRW-Tarifs“ bezeichnet.

Tickets im NRW-Tarif ab 01.01.2026

Tickets im NRW-Tarif bis 31.12.2025

Eine Übersicht der genauen Ticketinformationen finden Sie im Folgenden.

EinzelTicket NRW

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.1.1 und 2.2.1.2

Fahrtenzahl:
1 Fahrt

Preis:
25,80 € (Erwachsene)
10,30 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren)

Personenkreis:
Erwachsene und Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren 

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 7 Stunden Dauer. Nur gültig mit aufge drucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
Eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs). Umstiege sind zugelassen, Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

24hTicket NRW Single

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.2.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
39,80 €

Personenkreis:
Erwachsene und Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren 

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen (Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter Tickets ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen (u.a. DB) enthält das Ticket ein Namensfeld, das durch den Kunden in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Kunde durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das 24hTicket NRW Single sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

24hTicket NRW 5 Personen

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.2.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
59,80 €

Personenkreis:
Bis zu 5 Personen oder eine Person mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren und eine weitere Person

Mitnahmeregelungen:
siehe Personenkreis

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen (Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich je Fahrrad ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter Tickets sowie die Erweiterung und Veränderung der Zusammensetzung der Reisegruppe ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen enthält das 24hTicket NRW 5 Personen ein Namensfeld, das bei mehreren gemeinsam reisenden Personen durch den Kunden mit der längsten Reisestrecke in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Kunde durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das 24hTicket NRW 5 Personen sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten au ßerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

24hFahrradTicket NRW

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.2.3

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
6,30 €

Personenkreis:
für die Fahrradmitnahme durch eine Person (keine Ermäßigung für Kinder)

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs). Das 24hFahrradTicket NRW wird in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen nicht anerkannt.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das 24hFahrradTicket NRW gilt zur Mitnahme eines Fahrrads in Verbindung mit einem Ticket für die reisende Person des NRW-Tarifs, eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs oder einem Deutschland-Ticket. Reisen mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket (z. B. 24hTicket NRW 5 Personen), so ist für jedes mitgeführte Fahrrad ein 24hFahrradTicket NRW erforderlich.
  • Weitere Regelungen zur Fahrradmitnahme sind den Beförderungsbedingungen zu entnehmen (siehe hierzu auch Fahrradmitnahme).

NRWupgrade1.KlasseFahrt

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.1.3

Fahrtenzahl:
1 Fahrt in der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen

Preis:
12,90 €

Personenkreis:
für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen durch eine Person mit Basisticket für die 2. Wagenklasse (keine Ermäßigung für Kinder)

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 7 Stunden Dauer. Nur gültig mit aufge drucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
1. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundta rif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. 

Das NRWupgrade1.KlasseFahrt berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgrade1.KlasseFahrt gilt für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Verbindung mit einem Basisticket der 2. Wagenklasse des NRW-Tarifs oder einem Deutschland-Ticket für die reisende Person. Folgende Tickets des konventionellen NRW-Tarifs sind als Basistickets ausgenommen: 24hTicket NRW 5 Personen, SemesterTicket NRW, TeilnehmerTicket NRW.

NRWupgradeFahrradMonat

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.3.1

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats

Preis:
47,80 €/Monat

Personenkreis:
für die Fahrradmitnahme durch eine Person

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrradMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
2. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Bundeslands NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut 2.2.3.1 der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von NRWupgradeFahrradMonat/NRWupgrade1.KlasseMonat), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrradMonat nicht erweitert. 

Das NRWupgradeFahrradMonat berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgradeFahrradMonat gilt zur Mitnahme eines Fahrrads in Zusammenhang mit einem Deutschland-Ticket oder einem Abonnement der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife für die reisende Person. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgradeFahrradMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte oder HandyTicket. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

NRWupgrade1.KlasseMonat

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.3.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Monats in der 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen

Preis:
84,60 €/Monat

Personenkreis:
für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen durch eine Person mit Basisticket für die 2. Wagenklasse

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
1. Klasse in Nahverkehrszügen

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Bundeslands NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut 2.2.3.2 der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von NRWupgradeFahrradMonat/NRWupgrade1.KlasseMonat), jedoch nur, wenn das Basisticket auch in diesem Geltungsbereich gültig ist. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.Klasse nicht erweitert. 

Das NRWupgrade1.Klasse Monat berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahver kehrstickets in Intercity-Zügen.

Ticketverkauf:

  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das NRWupgrade1.KlasseMonat gilt für den Übergang in die 1. Wagenklasse in Verbindung mit einem Basisticket der 2. Wagenklasse der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife oder dem Deutschland-Ticket. Ebenfalls berechtigt sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse in den Tarifbestimmungen ausgeschlossen ist (z.B. SemesterTicket NRW, Schülerticket). Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgrade1.KlasseMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte oder HandyTicket. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

FerienTicket NRW

erhältlich ab 01.01.2026

Tarifbestimmungen:
2.2.4.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums

Preis:
38,60 € (Oster-, Herbst- oder Winterferien)
77,50 € (Sommerferien)

Personenkreis:
Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 20 Jahre.
Personen, die während des Geltungszeitraumes die jeweilige Altersbegrenzung überschreiten, erhalten das Ticket für den gesamten Geltungszeitraum.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer:
Oster-, Sommer-, Herbst- oder Winterferien-Zeitraum in NRW. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Ticket bereits ab dem vorhergehenden Samstag. Fällt das Ferienende auf einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis zum Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn (bis 3.00 Uhr des Folgetags).

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

Geltungsbereich:
In allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundta rif angewendet wird, in Verbindung mit Anhang 1b der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von Tickets des konventionellen NRW-Tarifs).

Ticketverkauf:

  • An fast allen Ticketautomaten in NRW
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • In den Kundencentern von go.Rheinland (go.Center), des VRR und den DB-Reisezentren
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)

Sonstiges:
Das Ticket enthält Namen, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (Kugelschreiber, Tinte). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, muss sich der Fahrgast auf Nachfrage ausweisen können.

EinfachWeiterTicket NRW

Tarifbestimmungen:
bis 31.12.2025: 4.2.1.2
ab 01.01.2026: 2.2.1.4 

Fahrtenzahl:
1 Fahrt im Anschluss an den Geltungsbereich einer vorhandenen Zeitkarte (weitere zugelassene Tickets siehe unter "Personenkreis")

Preis:
bis 31.12.2026:
8,20 € (Erwachsene 2. Klasse)
4,10 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 2. Klasse)
12,30 € (Erwachsene 1. Klasse)
6,20 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 1. Klasse)

ab 01.01.2026:
8,60 € (Erwachsene 2. Klasse)
4,30 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 2. Klasse)
12,90 € (Erwachsene 1. Klasse)
6,50 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 1. Klasse)

Personenkreis:
Erwachsene
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren (um 50 % ermäßigte Tickets)

Das EinfachWeiterTicket NRW kann nur genutzt werden zusammen mit einer Zeitkarte ab einer Geltungsdauer von mindestens 7 Tagen (z. B. Monatskarte, Wochenkarte, Jobticket) oder einem verbundweit gültigen KombiTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, des Aachener Verkehrsverbundes, des WestfalenTarifs sowie Zeitkarten des NRW-Tarifs (SchöneWocheTicket NRW, SchönerMonatTicket NRW).

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen von max. 6 Stunden Reisedauer. Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Das EinfachWeiterTicket NRW gilt für eine Zielfahrt mit allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets). Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet. Die Fahrt darf aus dem Geltungsbereich der vorhandenen Zeitkarte hinaus- bzw. hineinführen.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Ein EinfachWeiterTicket NRW für die 1. Klasse kann nur zu einer vorhandenen Zeitkarte erworben werden, die auch für die 1. Klasse gilt.
  • Zeitliche Einschränkungen einer vorhandenen Zeitkarte (v.a. Sperrzeiten von Zeitkarten vor 9 Uhr) gelten ebenfalls für die Nutzung des EinfachWeiterTicket NRW.
  • Reisen mehrere Personen im Rahmen einer Mitnahmeregelung (z.B. Mitnahmeregelung zum SchönerMonatTicket NRW) zusammen, so ist bei Vorlauf- oder Anschlussfahrten für jede Person ein EinfachWeiterTicket NRW erforderlich. Für die Mitnahmeregelung eines regionalen Semestertickets in Verbindung mit einem EinfachWeiterTicket NRW siehe SemesterTicket NRW unter Sonstiges.

SemesterTicket NRW

Tarifbestimmungen:
bis 31.12.2025: 1.4 in Verbindung mit Anhang 6
ab 01.01.2026: 2.2.4.3

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Semesters

Preis:
Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über Semesterbeiträge der Studierenden.

Personenkreis:
Studierende

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Es können also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) genutzt werden (Ausnahmen betreffen sehr wenige Buslinien ohne Anwendung eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs).
Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist (siehe tabellarische Übersicht und Übersichtskarte). Auf allen anderen SPNV-Strecken außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht, es sei denn, das regionale SemesterTicket schließt die Nutzung dieser Strecken bereits ein.
Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht.

Ticketverkauf:
Kein Freiverkauf. Voraussetzung für den Bezug des SemesterTicket NRW ist der Abschluss eines regionalen Semestertickets sowie eine 100%ige Abnahme des SemesterTickets NRW für alle Studierenden (Ersthörer) einer Hochschule. Asten interessierter Hochschulen können sich für allgemeine Fragen an das Kompetenzcenter Marketing NRW wenden.

Sonstiges:

  • Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei ausländischen Studierenden werden amtliche Beglaubigungen des Reisepasses als Nachweis anerkannt.
  • Tickets in Papierform müssen bei Fahrausweisprüfungen im Original, nicht durch Folie überklebt oder eingeschweißt, vorgelegt werden. Zum Schutz kann das Ticket in Klarsichthüllen (entnehmbar) aufbewahrt werden.
  • OnlineTickets können ausgedruckt auf Papier oder als PDF auf dem Smartphone zur Prüfung vorgelegt werden.
  • Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung. Dem entsprechend bleibt der Geltungsbereich des regionalen Semestertickets durch das SemesterTicket NRW unberührt – insbesondere was die Anerkennung auf Schienenstrecken und Buslinien außerhalb von NRW betrifft. Etwaige Mitnahmeregelungen der regionalen Semestertickets bezüglich Fahrräder oder weiteren Personen gelten nicht für das SemesterTicket NRW. Wird im Rahmen einer regionalen Mitnahmeregelung eine Person mitgenommen, dann muss für die Fahrt über den regionalen Geltungsbereich hinaus je nach Relation ein EinfachWeiterTicket NRW für die mitgenommene Person erworben werden, für Fahrräder ein FahrradTagesTicket NRW.
  • Siehe auch Liste der teilnehmenden Hochschulen

TeilnehmerTicket NRW

Tarifbestimmungen:
bis 31.12.2025: 11.3 in Verbindung mit Anhang 10
ab 01.01.2026: 2.2.4.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Tages

Preis:
Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über den Veranstalter

Personenkreis:
Teilnehmende an Groß- und Sonderveranstaltungen in NRW mit einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen in den Bereichen Sozialwesen, Wissenschaft, Kultur, Verwaltung und Politik.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Tag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags. Tickets können ggf. über mehrere zusammenhängende Geltungstage ausgestellt werden.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Kein Freiverkauf. Grundlage für den Bezug des TeilnehmerTickets NRW ist ein Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem örtlichen Verkehrsunternehmen sowie dem Kompetenzcenter Marketing NRW. Das TeilnehmerTicket NRW wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen ausgegeben. Der Vertrag regelt ferner den von der Teilnehmerzahl abhängigen Preis je TeilnehmerTicket NRW. Besucher von Veranstaltungen erhalten ihr TeilnehmerTicket NRW ausschließlich direkt durch den Veranstalter.

Sonstiges:
Der Fahrgast muss vor Fahrtantritt mit Tinte oder Kugelschreiber seinen Namen und Vornamen in Druckbuchstaben in das Namensfeld eintragen. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, ist das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

SchöneReiseTicket NRW Einzelfahrt

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.1.1

Fahrtenzahl:
1 Fahrt

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Erwachsene
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren (um 50 % ermäßigte Tickets)

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Am Geltungstag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
BahnCard 25 und BahnCard 50 der DB werden anerkannt.

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Von:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Nach“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • Internet (OnlineTicket NRW via Fahrplanauskunft)
  • HandyTicket (via Fahrplanauskunft in der mobil.nrw App und weiteren Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

SchöneFahrtTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.1.1

Fahrtenzahl:
1 Fahrt

Preis:
24,70 € (Erwachsene)
12,40 € (Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren)

Personenkreis:
Erwachsene
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren (um 50 % ermäßigte Tickets)

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Fahrplanmäßige Verbindungen bis max. zwei Stunden Reisedauer. Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets). Umstiege sind zugelassen, Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

SchöneReiseTicket NRW Gruppe Einzelfahrt

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.1.3

Fahrtenzahl:
1 Fahrt

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation, 50 % ermäßigt gegenüber SchöneReiseTicket NRW Einzelfahrt (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene, Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden als ½ Erwachsener gerechnet (gilt sowohl für die Berechnung der Mindestgruppengröße als auch für die Fahrpreisberechnung: 4 Erwachsene und 5 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren (entspricht „6,5 Erwachsenen“) bilden eine Gruppe, es ist der gerundete Fahrpreis für „6,5 Erwachsene“ zu zahlen).

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Am Geltungstag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Von:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Nach“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen 

Sonstiges:
Bei Gruppenreisen von mehr als 20 Personen in Nahverkehrszügen sollte eine Anmeldung mindestens 7 Tage vor dem Reisedatum beim Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen. Im Bus- und Straßenbahnverkehr ist eine Anmeldung bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen bereits ab 10 Personen zu empfehlen.

SchöneReiseTicket NRW Hin&Rück

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.1.2

Fahrtenzahl:
1 Hin- und Rückfahrt

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Erwachsene
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren (um 50 % ermäßigte Tickets)

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Zur Hinfahrt am Geltungstag gemäß Ticketaufdruck bis 3.00 Uhr des Folgetags sowie zur Rückfahrt am Geltungstag gemäß Ticketaufdruck (muss innerhalb eines Monats nach dem Hinfahrtdatum liegen) bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
BahnCard 25 und BahnCard 50 der DB werden anerkannt.

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Von:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Nach“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Fahrten entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • Internet (OnlineTicket NRW via Fahrplanauskunft)

SchöneReiseTicket NRW Gruppe Hin&Rück

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.1.3

Fahrtenzahl:
1 Hin- und Rückfahrt

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation, 50 % ermäßigt gegenüber SchöneReiseTicket NRW Hin&Rück (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene, Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden als ½ Erwachsener gerechnet (gilt sowohl für die Berechnung der Mindestgruppengröße als auch für die Fahrpreisberechnung: 4 Erwachsene und 5 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren (entspricht „6,5 Erwachsenen“) bilden eine Gruppe, es ist der gerundete Fahrpreis für „6,5 Erwachsene“ zu zahlen).

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Zur Hinfahrt am Geltungstag gemäß Ticketaufdruck bis 3.00 Uhr des Folgetags sowie zur Rückfahrt am Geltungstag gemäß Ticketaufdruck (muss innerhalb eines Monats nach dem Hinfahrtdatum liegen) bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Von:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Nach“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung jedoch nicht gestattet.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen

Sonstiges:
Bei Gruppenreisen von mehr als 20 Personen in Nahverkehrszügen sollte eine Anmeldung mindestens 7 Tage vor dem Reisedatum beim Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen. Im Bus- und Straßenbahnverkehr ist eine Anmeldung bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen bereits ab 10 Personen zu empfehlen.

SchönerTagTicket NRW Single

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
38,60 €

Personenkreis:
Jedermann (1 Person)

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel) 

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App nd weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW))

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich ein FahrradTagesTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter SchönerTagTicket NRW Single ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen enthält das SchönerTagTicket NRW Single ein Namensfeld, das durch den Fahrgast in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Fahrgast durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das SchönerTagTicket NRW Single sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

SchönerTagTicket NRW 5 Personen

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden

Preis:
56,60 €

Personenkreis:
Jedermann bis zu 5 Personen
oder:
eine Person mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren und eine weitere Person

Mitnahmeregelungen:
siehe Personenkreis

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel)

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW))

Sonstiges:

  • Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich je Fahrrad ein FahrradTagesTicket NRW erforderlich.
  • Die Weitergabe bereits genutzter SchönerTagTickets NRW 5 Personen sowie die Erweiterung und Veränderung der Zusammensetzung der Reisegruppe ist nicht erlaubt.
  • Je nach ausgebendem Verkehrsunternehmen enthält das SchönerTagTicket NRW 5 Personen ein Namensfeld, das bei mehreren gemeinsam reisenden Personen durch den Fahrgast mit der längsten Reisestrecke in Druckbuchstaben ausgefüllt werden muss. Auf Nachfrage muss sich der Fahrgast durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Das SchönerTagTicket NRW 5 Personen sowie evtl. erforderliche Tickets für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs oder der Geltungsdauer werden nicht in den Zügen des Nahverkehrs verkauft (Ausnahme: Fahrkartenautomat im Fahrzeug).

FahrradTagesTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.2

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages

Preis:
5,90 €

Personenkreis:
Erwachsene/Kinder mit Fahrrad (keine Ermäßigung für Kinder)

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Tag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags.

Wagenklasse:
-

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Automat im Nahverkehrszug (nur auf bestimmten Strecken in NRW)
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Internet (mobil.nrw Ticketshop)
  • HandyTicket (mobil.nrw App und weitere Apps von Verkehrsunternehmen in NRW)

Sonstiges:

  • Das FahrradTagesTicket NRW gilt zur Mitnahme jeweils eines Fahrrads in Zusammenhang mit einem Ticket des NRW-Tarifs für die reisende Person. Reisen mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket (z. B. SchönerTagTicket NRW 5 Personen oder im Rahmen der Mitnahmeregelung beim SchönerMonatTicket), so ist für jedes mitgeführte Fahrrad ein FahrradTagesTicket NRW erforderlich.
  • Das FahrradTagesTicket NRW kann auch zusammen mit beliebigen Verbundtickets des NRW-Nahverkehrs sowie dem Deutschlandticket genutzt werden.
  • Weitere Regelungen zur Fahrradmitnahme sind den NRW-Beförderungsbedingungen zu entnehmen (siehe auch Fahrradmitnahme).

SchöneWocheTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.2.1

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb einer Kalenderwoche

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Erwachsene (keine Ermäßigung für Kinder ab 6 Jahren, Schüler oder Auszubildende)

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Eine Kalenderwoche gemäß Ticketaufdruck von Montag bis einschließlich zum ersten Werktag der Folgewoche und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (Beispiel: Mo, 07.01. 0:00 Uhr bis Di, 15.01. 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Zwischen:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Und:“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen.

Ticketverkauf:

Sonstiges:
Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

SchönerMonatTicket NRW Abo

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.2.2

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Kalendermonats

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
Erwachsene (Angebote für Schüler oder Auszubildende siehe SchönerMonatTicket NRW Schüler und SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo)

Mitnahmeregelungen:
Montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ganztägig bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetags ist die kostenfreie Mitnahme einer weiteren Person über 14 Jahren sowie von bis zu 3 Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren möglich.
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Übertragbar auf andere Person.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Zwischen:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Und:“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen.

Ticketverkauf:
Abo-Bestellscheine erhalten Sie online, bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen.

Sonstiges:
Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif enthalten.
Reisen mehrere Personen im Rahmen der Mitnahmeregelung zusammen, ist bei Übergang in die 1. Klasse für jede Person ein Übergangsticket in die 1. Klasse bzw. bei Anschlussfahrten für jede Person ab 6 Jahren je nach Reiserelation ein EinfachWeiterTicket NRW erforderlich.

SchönerMonatTicket NRW Schüler

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (Relationspreisticket)

Tarifbestimmungen:
4.1.2.3

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Kalendermonats

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
1. Alle schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahre
2. Schüler*innen und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, Hochschulen, Akademien
3. weitere Personen gemäß Punkt 4.1.2.3.1 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif
Personen ab 15 Jahren müssen die Berechtigung zum Erwerb gegenüber dem ausgebenden Verkehrsunternehmen durch Vorlage einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte / des Trägers des sozialen Dienstes nachweisen (Berechtigungskarte, spezielles Formular erhältlich bei Verkaufsstellen). Die Berechtigungskarte zum Erwerb von SchönerMonatTicket NRW Schüler gilt solange wie die vorgelegte Bescheinigung gilt (max. 1 Jahr).

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat gemäß Ticketaufdruck vom jeweils ersten Tag des Monats bis einschließlich zum ersten Werktag (Mo-Fr) des Folgemonats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (Beispiel: Mi, 01.08. 0:00 - Di, 04.09. 3:00, da 01.09. ein Samstag ist).

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Ein SchönerMonatTicket NRW Schüler wird nur für den Bereich des Schul- bzw. Ausbildungswegs ausgestellt.
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Zwischen:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Und:“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen.

Ticketverkauf:

  • Ticketautomaten von DB, eurobahn, NordWestBahn und TransRegio
  • DB Ticketautomaten (Standortsuche DB-Automaten)
  • Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen 

Sonstiges:
Es handelt sich um ein persönliches Ticket. Kund*innen ab 15 Jahren müssen sich auf Nachfrage mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.

SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Ticket zum Verbindungspreis (RelationspreisTicket)

Tarifbestimmungen:
4.1.2.4

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Kalendermonats

Preis:
Abhängig von der jeweiligen Relation (Preisinformation siehe Fahrplanauskunft)

Personenkreis:
1. Alle schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahre
2. Schüler*innen und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, Hochschulen, Akademien
3. weitere Personen gemäß Punkt 4.1.2.3.1 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif
Personen ab 15 Jahren müssen die Berechtigung zum Erwerb gegenüber dem ausgebenden Verkehrsunternehmen durch Vorlage einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte / des Trägers des sozialen Dienstes nachweisen (Berechtigungskarte, spezielles Formular erhältlich bei Verkaufsstellen). Die Berechtigungskarte zum Erwerb von SchönerMonatTicket NRW Schüler gilt solange wie die vorgelegte Bescheinigung gilt (max. 1 Jahr).

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
Das SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo wird nur für den Bereich des Schul- bzw. Ausbildungswegs ausgestellt.
Gültig zwischen 2 Gemeinden in NRW: Ab beliebiger Haltestelle / Bahnhof innerhalb der Start-Gemeinde (Angabe „Zwischen:“ auf dem Ticket) bis zu einer beliebigen Haltestelle / Bahnhof in der Ziel-Gemeinde (Angabe „Und:“ auf dem Ticket).
Der Geltungsbereich (Angabe „Via:“ auf dem Ticket sowie Relationsnummer) umfasst alle Gemeindegebiete, die üblicherweise von Fahrtverbindungen zwischen den beiden Gemeinden berührt werden (siehe auch Infos zum Geltungsbereich).
Gültig zur Fahrt mit allen Verbundverkehrsmitteln innerhalb des Geltungsbereichs. Umstiege sind zugelassen.

Ticketverkauf:
Abo-Bestellscheine erhalten Sie online, bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen.

Sonstiges:
Es handelt sich um ein persönliches Ticket. Kund*innen ab 15 Jahren müssen sich auf Nachfrage mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif enthalten.

SchönesJahrTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.3

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres

Preis:
3.461,70 € (2. Klasse)
4.863,69 € (1. Klasse)

Personenkreis:
Jedermann

Mitnahmeregelungen:
Montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ganztägig bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetags ist die kostenfreie Mitnahme einer weiteren Person über 14 Jahren sowie von bis zu 3 Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren möglich. Anstelle einer Person über 14 Jahren oder Kindern können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist jedoch nur ein Fahrrad erlaubt.
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
12 Monate gemäß Ticketaufdruck ab dem ersten Tag eines Kalendermonats (erster Geltungstag) bis einschließlich zum ersten Werktag (Mo-Fr) nach dem 12-monatigen Zeitraum und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (Beispiel: Fr, 01.02. 0:00 bis Di, 04.02. 3:00, da 01.02. ein Samstag ist).

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Reisezentrum am Bahnhof / Bahnagenturen 

Sonstiges:

  • Das SchönesJahrTicket NRW wird grundsätzlich als eTicket (elektronische Chipkarte) ausgestellt.
  • Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei Übergang in die 1. Klasse ist ein Übergangsticket erforderlich. Dies gilt auch für weitere Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitreisen.

SchönesJahrTicket NRW Abo

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.4

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres

Preis:
302,90 € monatlich (2. Klasse)
425,57 € monatlich (1. Klasse)

Personenkreis:
Jedermann

Mitnahmeregelungen:
Montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ganztägig bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetags ist die kostenfreie Mitnahme einer weiteren Person über 14 Jahren sowie von bis zu 3 Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren möglich. Anstelle einer Person über 14 Jahren oder Kindern können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist jedoch nur ein Fahrrad erlaubt.
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Abo-Bestellscheine erhalten Sie online, bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen.

Sonstiges:

  • Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif enthalten.
  • Das SchönesJahrTicket NRW Abo wird grundsätzlich als eTicket (elektronische Chipkarte) ausgestellt.
  • Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei Übergang in die 1. Klasse ist ein Übergangsticket erforderlich. Dies gilt auch für weitere Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitreisen.

JobTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.5 in Verbindung mit Anhang 14

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres

Preis:
Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über den Arbeitgeber

Personenkreis:
Mitarbeitende von Arbeitgebern mit einem Sitz in Nordrhein-Westfalen

Mitnahmeregelungen:
Montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ganztägig bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetags ist die kostenfreie Mitnahme einer weiteren Person über 14 Jahren sowie von bis zu 3 Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren möglich. Anstelle einer Person über 14 Jahren oder Kindern können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist jedoch nur ein Fahrrad erlaubt.
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Variante 1: Der Arbeitgeber kann über einen bereits bestehenden regionalen Vertrag für einzelne Mitarbeiter das JobTicket NRW abnehmen.
Variante 2: Ohne bestehenden Vertrag muss der Arbeitgeber für die Abnahme des JobTicket NRW (Mindestabnahme: 5 Tickets) einen Vertrag mit einem Kundenvertragspartner im NRW-Nahverkehr sowie der VRS GmbH in ihrer Funktion als Kompetenzcenter Marketing NRW abschließen (Grundvertrag).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den regionalen Jobticket-Vertragspartner oder an das Kompetenzcenter Marketing NRW.

Sonstiges:

  • Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 14 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif enthalten.
  • Das JobTicket NRW wird grundsätzlich als eTicket (elektronische Chipkarte) ausgestellt.
  • Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei Übergang in die 1. Klasse ist ein Übergangsticket erforderlich. Dies gilt auch für weitere Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitreisen.

Schöne60Ticket NRW Abo

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.7

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres

Preis:
180,50 € monatlich (2. Klasse)
253,64 € monatlich (1. Klasse)

Personenkreis:
Personen ab 60 Jahren

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate.

Wagenklasse:
1. Klasse oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:
Abo-Bestellscheine erhalten Sie online, bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen.

Sonstiges:

  • Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif enthalten.
  • Das Schöne60Ticket NRW Abo wird grundsätzlich als eTicket (elektronische Chipkarte) ausgestellt.
  • Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei Übergang in die 1. Klasse ist ein Übergangsticket erforderlich.

SchöneFerienTicket NRW

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
PauschalpreisTicket

Tarifbestimmungen:
4.2.2.6

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums

Preis:
36,80 € (Oster-, Herbst- oder Winterferien 2025/2026)
73,60 € (Sommerferien)

Personenkreis:
Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 20 Jahre.
Personen, die während des Geltungszeitraumes die jeweilige Altersbegrenzung überschreiten, erhalten das Ticket für den gesamten Geltungszeitraum.

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Oster-, Sommer-, Herbst- oder Winterferien-Zeitraum in NRW. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Ticket bereits ab dem vorhergehenden Samstag. Fällt das Ferienende auf einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis zum Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn (bis 3.00 Uhr des Folgetags).

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:
In allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird. Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 1c der Tarifbestimmungen (siehe Geltungsbereich von PauschalpreisTickets).

Ticketverkauf:

  • An fast allen Ticketautomaten in NRW
  • Straßenbahn-/Busfahrer*innen (nicht überall verfügbar)
  • In den Kundencentern von go.Rheinland (go.Center), des VRR und den DB-Reisezentren
  • KundenCenter der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)
  • Private Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen (nicht überall verfügbar)

Sonstiges:
Das Ticket enthält Namen, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (Kugelschreiber, Tinte). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, muss sich der Fahrgast auf Nachfrage ausweisen können.

NRWupgradeAzubi

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Weiteres Tarifangebot im NRW-Tarif

Tarifbestimmungen:
1.4 in Verbindung mit Anhang 7

Fahrtenzahl:
Beliebig viele Fahrten innerhalb des Abonnementzeitraums

Preis:
22,00 € monatlich

Personenkreis:
Auszubildende

Mitnahmeregelungen:
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden (weitere Details siehe Kinder).

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Abonnementzeitraum vom jeweils ersten bis zum letzten Tag eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Vertragslaufzeit des Abos beträgt mindestens 12 Monate, jedoch kann die Mindestlaufzeit ggf. aufpreisfrei unterschritten werden, wenn die Konditionen des regionalen Azubitickets dies ebenfalls vorsehen.

Wagenklasse:
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)

BahnCard:
-

Geltungsbereich:

Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Es können also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) genutzt werden (Ausnahmen betreffen sehr wenige Buslinien ohne Anwendung eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs).

Außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeAzubi in Zügen des Schienen­personennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist (siehe tabellarische Übersicht und Übersichtskarte). Auf allen anderen SPNV-Strecken außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeAzubi nicht, es sei denn, das regionale Azubitickets schließt die Nutzung dieser Strecken bereits ein.

Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeAzubi nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeAzubi nicht.

Ticketverkauf:

Der Verkauf erfolgt über die Vertriebswege für regionale Azubi-Abos in den Verbünden. Im Regelfall ist die Bezugsoption für das NRWupgradeAzubi bereits auf Bestellscheinen für das regionale Azubi-Abo vorgesehen. Voraussetzung für den Bezug des NRWupgradeAzubi ist der Abschluss eines regionalen Azubi-Abos (VRR YoungTicketPLUS Abo, VRS AzubiTicket, AVV Azubi-ABO, AVV JobTicket für Auszubildende oder AzubiAbo Westfalen des Westfalentarifs) sowie eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebs.

Sonstiges:

  • Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Azubi-Abo und einem Identifikationsnachweis, der auch für das regionale Azubi-Abo erforderlich ist.
  • Das NRWupgradeAzubi erweitert den Geltungsbereich des regionalen Azubi-Abos auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Azubi-Abos statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung. Dem entsprechend bleibt der Geltungsbereich des regionalen Azubi-Abos durch das NRWupgradeAzubi unberührt – insbesondere was die Anerkennung auf Schienenstrecken und Buslinien außerhalb von NRW betrifft. Etwaige Mitnahmeregelungen der regionalen Azubi-Abos bezüglich Fahrräder oder weiteren Personen gelten nicht für das NRWupgradeAzubi. Wird im Rahmen einer regionalen Mitnahmeregelung eine Person mitgenommen, dann muss für die Fahrt über den regionalen Geltungsbereich hinaus je nach Relation ein EinfachWeiterTicket NRW für die mitgenommene Person erworben werden, für Fahrräder ein FahrradTagesTicket NRW.

NRWupgradeFahrrad

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Weiteres Tarifangebot im NRW-Tarif

Tarifbestimmungen:
1.4 in Verbindung mit Anhang 8

Fahrtenzahl:
Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats

Preis:
44,80 € monatlich

Personenkreis:
Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrrad ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
-

BahnCard:
-

Geltungsbereich:

Das NRWupgradeFahrrad gilt innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets in allen Verbundverkehrsmitteln der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Basistickets erfolgt durch das NRWupgradeFahrrad nicht.

Außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeFahrrad in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken, sofern diese ebenfalls vom Basisticket abgedeckt werden. Auf Buslinien außerhalb von NRW ist der Geltungsbereich des NRWupgradeFahrrad in den jeweiligen regionalen Tarifbestimmungen geregelt.

Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 8 der Tarifbestimmungen (siehe auch Geltungsbereich von NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse).

Ticketverkauf:

Abo-Bestellscheine erhalten Sie bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren oder im Internetauftritt der Verkehrsunternehmen.

Außerdem ist das NRWupgradeFahrrad über folgende Vertriebswege erhältlich:

Sonstiges:

  • Das NRWupgradeFahrrad stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar.
  • Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrrad nicht erweitert. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgradeFahrrad wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbsausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

NRWupgrade1.Klasse

nur noch erhältlich bis 31.12.2025

Ticketart:
Weiteres Tarifangebot im NRW-Tarif

Tarifbestimmungen:
1.4 in Verbindung mit Anhang 9

Fahrtenzahl:
Erweitert das Basisticket um die Nutzung der 1. Klasse auf beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats

Preis:
79,30 € monatlich

Personenkreis:
Inhaber des Deutschlandtickets (auch Deutschlandsemesterticket), Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife

Mitnahmeregelungen:
-

Übertragbarkeit:
Persönliches Ticket, nicht übertragbar.

Geltungsdauer:
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade1.Klasse ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Wagenklasse:
1. Klasse in Nahverkehrszügen

BahnCard:
-

Geltungsbereich:

Das NRWupgrade1.Klasse gilt innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets in allen Verbundverkehrsmitteln der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Basistickets erfolgt durch das NRWupgrade1.Klasse nicht.

Außerhalb von NRW gilt das NRWupgrade1.Klasse in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken, sofern diese ebenfalls vom Basisticket abgedeckt werden.

Der Geltungsbereich außerhalb von NRW ergibt sich aus Anhang 9 der Tarifbestimmungen (siehe auch Geltungsbereich von NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse).

Ticketverkauf:

Abo-Bestellscheine erhalten Sie bei Reisezentren am Bahnhof / Bahnagenturen und bei manchen Kundenzentren oder im Internetauftritt der Verkehrsunternehmen.

Außerdem ist das NRWupgrade1.Klasse über folgende Vertriebswege erhältlich:

Sonstiges:

  • Das NRWupgrade1.Klasse stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für die meisten Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist (z.B. NRWupgradeAzubi, SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo).
  • Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.Klasse nicht erweitert. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
  • Das NRWupgrade1.Klasse wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbsausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.