Eine Person steht auf der gelben Linie an einem U-Bahnsteig, sichtbar sind nur die weißen Turnschuhe und etwas von der hochgekrempelten blaue Jeans.
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Bahnsteig-Nutzlängen-​ und höhenkonzept NRW

Ver­öf­fent­licht am

Das Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept NRW legt für alle Bahnsteige in NRW die zukünftige Nutzlänge und Höhe fest. Es ist bei Infrastrukturförderungen nach dem ÖPNV-Gesetz von den Bewilligungsbehörden zwingend zu beachten.

Download Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept NRW. Dargestellt sind die langfristig notwendigen Bahnsteiglängen und -höhen der SPNV-Haltepunkte in NRW in einer Tabelle und einer Netzgrafik. 

Ausgangslage


Verschiedene Einflussfaktoren wie die aktuellen Infrastruktur- und Wettbewerbsplanungen mit entsprechenden Fahrzeugkonzepten, neue Crash-Normen für Fahrzeuge und notwendige Ausweitungen von Fahrzeugkapazitäten führen zu neuen Anforderungen an den Bahnstationen in NRW. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten ist ein landesweites Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept entwickelt worden.

  • Bahnsteiglänge:
    In Abhängigkeit von verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen und sich daraus ergebenden Fahrzeuglängen sind die Bahnsteignutzlängen für den SPNV in sieben Kategorien eingeteilt (von Kategorie A mit einer Nutzlänge von 215 m bis Kategorie G mit einer Nutzlänge von 60 m). Dargestellt sind die langfristig notwendig werdenden Nutzlängen der Bahnsteige. Die Bahnsteig-Nutzlänge entspricht dabei nicht der Baulänge eines Bahnsteigs sondern ist abhängig von den Signalstandorten, der betrieblich nutzbaren Länge des Bahnsteigs und berücksichtigt einen Abstand für ungenaues Halten. Nachrichtlich dargestellt sind außerdem die Bahnsteignutzlängen für den Fernverkehr (SPFV).

  • Bahnsteighöhe:
    Dargestellt ist die Bahnsteighöhe über Schienenoberkante. Die landesweite Zielstandardhöhe beträgt 76 cm. Sofern laut §13 EBO zulässig, dürfen entsprechend gekennzeichnete S-Bahnsteige bei der Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Modernisierung und Erneuerung abweichend von der definierten Zielhöhe mit einer Bahnsteighöhe von 96 cm gebaut werden, wenn gleichzeitig technische Vorkehrungen für eine spätere Anpassung auf 76 cm geschaffen werden. Beim Umbau von S-Bahnsteigen sind bestehende Förderbindungen zu berücksichtigen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden SPNV-Netzen mit anderen Zweckverbänden sowie an Strecken mit Lademaßüberschreitungen sind abweichend 55 cm vorgesehen.

Das Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept dient der konsequenten Standardisierung der betrieblich wichtigsten Kenngrößen an Bahnstationen. Eine stringente Umsetzung hilft der Sicherstellung der betrieblichen Qualität des SPNV in NRW, fördert kurze Fahrgastwechselzeiten und sorgt langfristig landesweit für barrierefreie Ein- und Ausstiegs­möglichkeiten. Durch die vorgenommene Differenzierung der Bahnsteignutzlängen sowie die bahnsteigscharfe Zuordnung ist zudem eine passgenaue und damit langfristig wirtschaftliche Modernisierung von Bahnsteigen möglich.

Das Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept ist im März 2016 über die Verwaltungsvorschriften zum ÖPNV-Gesetz NRW in Kraft getreten und damit bei Infrastrukturförderungen nach dem ÖPNVG NRW von den Bewilligungsbehörden zwingend zu beachten.

Akteure


Das Kompetenzcenter ITF NRW (KCITF) hat in Abstimmung mit DB Station&Service AG sowie den SPNV-Aufgabenträgern in NRW und dem Verkehrsministerium NRW das Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept NRW entwickelt.