Kinder werden im NRW-Tarif in drei Altersgruppen eingeteilt:
1. Altersgruppe: Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert, d.h. eine Begleitperson kann Kinder unter 6 Jahren ohne zusätzliches Ticket mitnehmen. Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer zum 01.08. eines jeden Jahres) ebenfalls unentgeltlich befördert. Ebenso ist für Kinderwagen kein Fahrpreis zu zahlen. Fahrräder von Kindern der 1. Altersgruppe werden ebenfalls unentgeltlich befördert.
2. Altersgruppe: Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren erhalten folgende Tickets zum ermäßigten Fahrpreis (50 Prozent des normalen Fahrpreises):
- SchöneReiseTicket NRW Einzelfahrt
- SchöneReiseTicket NRW Hin&Rück
- SchöneFahrtTicket NRW
- EinfachWeiterTicket NRW
Bei den eTarifen in NRW kann die Mitnahme von Kindern durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden. Es wird der halbe Regelpreis berechnet.
3. Altersgruppe: Jugendliche ab 15 Jahren zahlen den gleichen Preis wie Erwachsene.
Weitere Regelungen und Hinweise:
- Besondere Altersbeschränkungen bestehen beim „SchönerMonatTicket NRW Schüler”, „SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo” sowie „SchöneFerienTicket NRW”.
- Beim SchöneReiseTicket NRW Gruppe Einzelfahrt bzw. Hin&Rück werden Kinder zwischen 6 und 14 Jahren als ½ Erwachsene berechnet.
- Die oben beschriebenen Altersgrenzen gelten in allen Verbund- und Gemeinschaftstarifen in NRW sowie im NRW-Tarif. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den Tarifbestimmungen der Verbünde jedoch gesonderte Regelungen bestehen.