Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
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Verkehrsmittel

Ver­öf­fent­licht am

Die Tickets des NRW-Tarifs gelten grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln, in denen die Nordrhein-Westfälischen Verbundtarife gelten:

  • in allen Nahverkehrszügen in NRW: Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB), S-Bahn (S). Hinweis: Stellenweise können Nahverkehrszüge aus technischen Gründen in den Fahrplanunterlagen andere Bezeichnungen besitzen (z. B. ABR, DNR, ERB, HLB, NWB, NX, RTB, TR, VIA, WFB)
  • in allen Stadt- und Straßenbahnen in NRW einschl. der Wuppertaler Schwebebahn, der H-Bahn in Dortmund sowie des SkyTrains am Düsseldorfer Flughafen
  • in allen Bussen, in denen die Nordrhein-Westfälischen Verbundtarife gelten (auch Obusse in Solingen).

Für besondere Betriebsformen (Bürgerbus, TaxiBus / Anruf-Linientaxi / Anruf-Linienfahrt, Anruf-Sammeltaxi, On-demand-Verkehre, Flughafenbuslinien, Disco- und Nachtbuslinien etc.) gelten örtlich unterschiedliche tarifliche Regelungen. Teilweise werden die Tickets der Verbundtarife anerkannt, manchmal ist ein Zuschlag hierzu zu zahlen, teilweise gelten die Tickets der Verbundtarife nicht. Grundsätzlich gilt: Werden Tickets eines Verbundtarifs in diesen Betriebsformen anerkannt, werden die Tickets des NRW-Tarifs wie vergleichbare Tickets der Verbundtarife behandelt. Für eTarife in NRW gilt zusätzlich noch, dass die besonderen Betriebsformen in den NRW-Fahrplandaten enthalten sein müssen, da sonst keine Berechnung der eTarife vorgenommen werden kann.

Sind im jeweiligen Verbundtarif Zuschläge für eine Betriebsform vorgesehen, müssen auch Kunden mit Tickets des NRW-Tarifs diese Zuschläge zahlen. Falls Sie weitere Infos brauchen, wenden Sie sich einfach an die „Schlaue Nummer für Bus und Bahn” in NRW.

Beispiel: Im NachtBus / NachtExpress in Ostwestfalen-Lippe gilt ein besonderer Tarif, die Verbundtickets des WestfalenTarifs werden nicht anerkannt, lediglich Abo-Kund*innen erhalten eine Ermäßigung. Kund*innen mit einem „SchöneReiseTicket NRW“ oder einem „SchönerTagTicket 5 Personen NRW” müssen daher im NachtBus / NachtExpress im Raum Ostwestfalen-Lippe ein separates Ticket kaufen.

Der NRW-Tarif gilt grundsätzlich nicht in folgenden Verkehrsmitteln:

  • In Fernverkehrszügen der DB (z. B. InterCityExpress/ICE, Intercity/IC, EuroCity/EC, sonstige Schnellzüge/D, Sonderzüge) oder anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (z. B. Thalys/THA, FlixTrain). Fahräste, die innerhalb von NRW einen Fernverkehrszug benutzen möchten, erwerben einen Fernverkehrsfahrschein des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch ein Übergang zwischen NRW-Tarif und Fernverkehrszügen der DB möglich (Fernverkehrszüge).
  • In Bussen, in denen in NRW der jeweilige regionale Verbundtarif nicht anerkannt wird. Dies ist bei einigen wenigen Buslinien der Fall, die aus benachbarten Verkehrsräumen nach NRW fahren (z. B. niederländische Buslinien im Raum Aachen, Linien von/nach Niedersachsen im Raum Rheine bzw. Rahden, Linien von/nach Rheinland-Pfalz im Bereich Morsbach/Windeck), den Flughafen-Buslinien „AirportExpress“ und „AirportShuttle“ in Dortmund oder den Nachtbus-Linien in Bielefeld und benachbarten Städten. Ebenso sind Fernbusverkehre (z. B. FlixBus) ausgenommen.

Siehe auch: