Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
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Umtausch und Erstattung

Ver­öf­fent­licht am

Tritt ein Kunde die geplante Fahrt nicht an oder erkrankt während der Geltungsdauer seiner Zeitkarte, besteht verständlicherweise der Wunsch nach Erstattung oder Umtausch.

Die Erstattungs- und Umtauschregelungen unterscheiden sich je nach Ticketart im NRW-Tarif (Details siehe Tabellen). Eine „Erstattung“ ist eine Rückgabe des gekauften Tickets an das Verkehrsunternehmen, die Kund*innen erhalten den Fahrpreis (ggf. anteilig) zurück. Beim „Umtausch“ wird das gekaufte Ticket gegen ein anderes getauscht und der Differenzbetrag zwischen „altem“ und „neuem“ Ticket des NRW-Tarifs ausgeglichen. In beiden Fällen sind ggf. in den Tarifbestimmungen festgelegte Gebühren zu zahlen, um die Transaktionskosten des Verkehrsunternehmens auszugleichen. 

Bitte beachten Sie: Tickets, die über Online-Shops bezogen werden, können nicht widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können. Die nachfolgenden Regelungen zu Umtausch und Erstattung gelten somit nicht für Online-Tickets.

Tabelle 1: EinzelTicket NRW, EinfachWeiterTicket NRW, 24hTicket NRW Single, 24hTicket NRW 5 Personen, 24hFahrradTicket NRW, NRWupgrade1.KlasseFahrt, FerienTicket NRW

Erstattung vor dem ersten Geltungstag Nicht möglich
Erstattung ab dem ersten Geltungstag Nicht möglich
Umtausch vor dem ersten Geltungstag Möglich (keine Bearbeitungsgebühr)
Umtausch ab dem ersten Geltungstag Nicht möglich

Tabelle 2: NRWupgrade1.KlasseMonat, NRWupgradeFahrradMonat

Erstattung vor dem ersten Geltungstag Nicht möglich
Erstattung ab dem ersten Geltungstag Bei mehr als 30 Tagen Krankheit im Geltungszeitraum: Erstattung von 1/360 des Jahrespreises je Krankheitstag unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, Nachweis der Krankheit durch ärztliche Bescheinigung gesammelt nach Ablauf des Geltungszeitraums, bei Abo-Kündigung vor Ablauf des ersten Geltungsjahres keine krankheitsbedingte Erstattung möglich
Umtausch vor dem ersten Geltungstag Möglich (keine Bearbeitungsgebühr)
Umtausch ab dem ersten Geltungstag Nicht möglich

Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Details der Umtausch- und Erstattungsregelungen sind in Punkt 3 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif erläutert.
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt max. 15,00 EUR und wird jeweils durch das Verkehrsunternehmen festgelegt. Gebühren werden nicht abgezogen, wenn das Verkehrsunternehmen den Erstattungs- oder Umtauschanlass zu vertreten hat (z. B. abgebrochene Reise wegen Fahrtausfall).
  • Erstattungen erfolgen nur bei Rückgabe des Tickets und Vorlage eines ausgefüllten Antragsformulars in den Verkaufsstellen des ausgebenden Verkehrsunternehmens. In dem Antragsformular muss die Nichtbenutzung / teilweise Nutzung des Tickets glaubhaft dargelegt werden. Erstattungsanträge müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gestellt werden.
  • Beim OnlineTicket / HandyTicket können darüber hinaus verfahrensbedingt besondere Bedingungen für Umtausch und Erstattung gelten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgebenden Verkehrsunternehmens ausgeführt sind.
  • Abhanden gekommene Tickets werden nicht erstattet.
  • Im Vorverkauf erworbene Tickets nach altem Tarifstand können nach einer Tarifanpassung (d.h. Preisänderung) noch drei Monate zur Fahrt genutzt werden. Darüber hinaus können diese Tickets noch bis zu drei Jahre nach der Tarifpassung ohne Gebühr umgetauscht werden. Diese Regelung gilt für den NRW-Tarif sowie für alle Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW.

Siehe auch: