Die Erstattungs- und Umtauschregelungen unterscheiden sich je nach Ticketart im NRW-Tarif (Details siehe Tabelle). Eine „Erstattung“ ist eine Rückgabe des gekauften Tickets an das Verkehrsunternehmen, die Kund*innen erhalten den Fahrpreis (ggf. anteilig) zurück. Beim „Umtausch“ wird das gekaufte Ticket gegen ein anderes getauscht und der Differenzbetrag zwischen „altem“ und „neuem“ Ticket des NRW-Tarifs ausgeglichen. In beiden Fällen sind ggf. in den Tarifbestimmungen festgelegte Gebühren zu zahlen, um die Transaktionskosten des Verkehrsunternehmens auszugleichen.
Bitte beachten Sie: Tickets, die über Online-Shops bezogen werden, können nicht widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach ausgedruckt und zur sofortigen Nutzung verwendet werden können. Die nachfolgenden Regelungen zu Umtausch und Erstattung gelten somit nicht für Online-Tickets.
Tabelle 1: Relationspreistickets für eine Fahrt / Hin- und Rückfahrt: SchöneReiseTicket NRW, SchöneReiseTicket NRW Gruppe
Erstattung vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr) |
Erstattung ab dem ersten Geltungstag | Bei nicht oder teilgenutzten Tickets: Möglich unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, bei Teilnutzung wird zusätzlich der Preis eines Tickets für die in Anspruch genommene Leistung abgezogen |
Umtausch vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr), Differenz zwischen dem gezahlten Preis und Preis des neuen Tickets wird zurückgezahlt / ist zuzuzahlen |
Umtausch ab dem ersten Geltungstag | Möglich unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, Differenz zwischen dem gezahlten Preis und Preis des neuen Tickets wird zurückgezahlt / ist zuzuzahlen |
Tabelle 2: Relationspreistickets für eine Woche / einen Monat (Freiverkauf und Abo): SchöneWocheTicket NRW, SchönerMonatTicket NRW, SchönerMonatTicket NRW Schüler
Erstattung vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr) |
Erstattung ab dem ersten Geltungstag | Nur bei persönlichen Tickets: Anteilige Erstattung bei Krankheit unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, Berechnung des Erstattungswerts: Vom Preis werden je Tag, an dem das Ticket benutzt werden konnte, 5% (SchönerMonatTicket NRW) bzw. 25% (SchöneWocheTicket NRW) abgezogen, Nachweis der Krankheit durch ärztliche Bescheinigung, bei übertragbaren Tickets keine Erstattung möglich |
Umtausch vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr), Differenz zwischen dem gezahlten Preis und Preis des neuen Tickets wird zurückgezahlt / ist zuzuzahlen |
Umtausch ab dem ersten Geltungstag | Möglich unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, Differenz zwischen dem gezahlten Preis und Preis des neuen Tickets wird zurückgezahlt / ist zuzuzahlen |
Tabelle 3: Pauschalpreistickets (außer SchönesJahrTicket NRW): SchöneFahrtTicket NRW, SchönerTagTicket NRW, EinfachWeiterTicket NRW, FahrradTagesTicket NRW, SchöneFerienTicket NRW
Erstattung vor dem ersten Geltungstag | Nicht möglich |
Erstattung ab dem ersten Geltungstag | Nicht möglich |
Umtausch vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr) |
Umtausch ab dem ersten Geltungstag | Nicht möglich |
Tabelle 4: SchönesJahrTicket NRW, SchönesJahrTicket NRW Abo, Schöne60Ticket NRW Abo, NRWupgradeFahrrad und NRWupgrade1.Klasse
Erstattung vor dem ersten Geltungstag | Nicht möglich |
Erstattung ab dem ersten Geltungstag | Bei mehr als 30 Tagen Krankheit im Geltungszeitraum: Erstattung von 1/360 des Jahrespreises je Krankheitstag unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr + ggf. Überweisungsgebühr, Nachweis der Krankheit durch ärztliche Bescheinigung gesammelt nach Ablauf des Geltungszeitraums, bei Abo-Kündigung vor Ablauf des ersten Geltungsjahres keine krankheitsbedingte Erstattung möglich |
Umtausch vor dem ersten Geltungstag | Möglich (keine Bearbeitungsgebühr) |
Umtausch ab dem ersten Geltungstag | Nicht möglich |
Weitere Regelungen und Hinweise:
- Details der Umtausch- und Erstattungsregelungen sind in Punkt 5 der Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif erläutert.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt max. 15,00 EUR.
- Erstattungen erfolgen nur bei Rückgabe des Tickets und Vorlage eines ausgefüllten Antragsformulars in den Verkaufsstellen des ausgebenden Verkehrsunternehmens. In dem Antragsformular muss die Nichtbenutzung / teilweise Nutzung des Tickets glaubhaft dargelegt werden. Erstattungsanträge müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gestellt werden.
- Abhanden gekommene Tickets werden nicht erstattet. Ausnahmen hiervon gibt es bei Tickets im Abo sowie beim SchönesJahrTicket NRW.
- Im Vorverkauf erworbene Tickets nach altem Tarifstand können nach einer Tarifanpassung (d.h. Preisänderung) noch drei Monate zur Fahrt genutzt werden. Darüber hinaus können diese Tickets noch bis zu drei Jahre nach der Tarifpassung ohne Gebühr umgetauscht werden. Diese Regelung gilt für den NRW-Tarif sowie für alle Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW.