Grundsätzlich müssen Sie bereits bei Einstieg in einen Nahverkehrszug ein gültiges Ticket des NRW-Tarifs für die gesamte Fahrtstrecke besitzen. Hierzu erfolgt der Ticketverkauf vor Fahrtantritt durch Ticketautomaten bzw. Verkaufsstellen (Reisezentren) an den Bahnhöfen. Auf gesondert ausgewiesenen Linien erfolgt der Verkauf durch Automaten im Fahrzeug, aus denen der Kunde unmittelbar nach Einstieg sein Ticket erwerben muss. Ein Nachlösen beim Zugbegleitpersonal ist in den Nahverkehrszügen in NRW grundsätzlich ausgeschlossen.
Weitere Regelungen und Hinweise:
Ist der Ticketautomat gestört und kein Fahrkartenschalter geöffnet oder kein weiterer Automat verfügbar, dann notieren Sie sich bitte die Nummer des Automaten und informieren Sie möglichst die auf dem Automaten angegebene Servicenummer. Bei einer Fahrausweisprüfung schildern Sie bitte den Vorgang und nennen dem Prüfpersonal die Nummer des gestörten Automaten. Ihnen entstehen hieraus keine Nachteile, da ihre Angaben durch das Verkehrsunternehmen im Zweifelsfall überprüft werden können: Sie zahlen in diesen Fällen – ggf. nachträglich – den normalen Fahrpreis.