Hand- und Reisegepäck sowie Kinderwagen können unentgeltlich mitgenommen werden. Es muss an den hierfür im Fahrzeug vorgesehenen Plätzen (Gepäckfächer, Gepäckablagen, unter dem Sitz, Mehrzweckräume etc.) untergebracht werden.
Weitere Regelungen und Hinweise:
Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme weder gefährdet noch belästigt werden. Gepäck darf keinen Sitzplatz blockieren.
Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
Das Personal und die Fahrgäste sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können.
Ein Paar Ski oder ein Schlitten je Person gelten als Handgepäck.
Die Regelungen zur Gepäckmitnahme gelten in allen Nahverkehrstarifen in NRW.