Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

Gepäckmitnahme und Kinderwagen

Ver­öf­fent­licht am

Hand- und Reisegepäck sowie Kinderwagen können unentgeltlich mitgenommen werden. Es muss an den hierfür im Fahrzeug vorgesehenen Plätzen (Gepäckfächer, Gepäckablagen, unter dem Sitz, Mehrzweckräume etc.) untergebracht werden.

Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme weder gefährdet noch belästigt werden. Gepäck darf keinen Sitzplatz blockieren.

  • Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.

  • Das Personal und die Fahrgäste sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können.

  • Ein Paar Ski oder ein Schlitten je Person gelten als Handgepäck.

  • Die Regelungen zur Gepäckmitnahme gelten in allen Nahverkehrstarifen in NRW.

Siehe auch: