Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

Geltungsbereich von PauschalpreisTickets

Ver­öf­fent­licht am

Die PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs gelten grundsätzlich in allen Bus- und Bahnlinien innerhalb von NRW, die im Rahmen eines nordrhein-westfälischen Verbundtarifs bedient werden. Außerhalb von NRW sind die PauschalpreisTickets auf einigen definierten Schienenstrecken gültig (siehe Tabelle 1 sowie in der Übersichtskarte).

Im Busverkehr gelten die PauschalpreisTickets außerhalb von Nordrhein-Westfalen innerhalb der Stadt Osnabrück sowie in den niederländischen Gemeinden Heerlen, Landgraaf und Kerkrade im Übergang zu Gemeinden in Deutschland (Quelle: Anhang 1a zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif). Für weitere Buslinien legen die Bestimmungen der jeweiligen Verbundtarife – wie in Tabelle 2 dargestellt – den Geltungsbereich der PauschalpreisTickets außerhalb von NRW fest.

Weitere Regelungen und Hinweise

  • Beachten Sie bei Fahrten mit dem SchönerTagTicket NRW in benachbarten Verkehrsäumen regional unterschiedliche Feiertagsregelungen, zum Beispiel an Fronleichnam oder Allerheiligen: Ist in NRW ein gesetzlicher Feiertag, im benachbarten Land aber ein normaler Werktag (Montag bis Freitag), dann gilt das SchönerTagTicket NRW dort erst ab 9.00 Uhr. Umgekehrt (Feiertag im benachbarten Verkehrsraum, normaler Werktag in NRW) gilt das Ticket grundsätzlich erst ab 9.00 Uhr. 

Tabelle 1: Streckenabschnitte außerhalb von NRW mit Gültigkeit der PauschalpreisTickets (nur SPNV-Strecken)

Quelle: Anhang 1c zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif

Land Streckenabschnitt KBS Linie
Niedersachsen Ibbenbüren-Laggenbeck - Bünde (Westf) 375 RE 60 / RB 61
  Lengerich (Westf) - Osnabrück Hbf 385 RE 2 / RB 66
  Halen - Osnabrück Hbf 392/394 RB 58
  Westbarthausen - Osnabrück Hbf 402 RB 75
  Lüchtringen - Holzminden 355 RB 84
Hessen Wehrden - Bad Karlshafen 355 RB 85
  Brilon Wald - Willingen 439 RB 97
Rheinland-Pfalz Au (Sieg) - Niederschelden Nord - Siegen 460 RE 9 / RB 90 / RB 93
  Geilhausen - Ingelbach 461 RB 90
  Betzdorf (Sieg) - Struthütten 462 RB 96
  Betzdorf (Sieg) - Daaden 463 RB 97
  Bad Honnef (Rhein) - Linz (Rhein) 465 RE 8 / RB 27
  Bonn-Mehlem - Brohl 470 RE 5 / RB 26 / RB 30
  Dahlem (Eifel) - Gerolstein 474 RE 12 / RE 22 / RB 24
  Remagen - Ahrbrück 477 RB 30 / 39
Niederlande Gronau (Westf) - Enschede 407/412 RB 51 / 64
  Emmerich - Arnhem Centraal 420 RE 19
  Kaldenkirchen - Venlo 485 RE 13
  Herzogenrath - Heerlen 484 RE 18
  Kerkrade Centrum - Heerlen Woonboulevard 54 RS15 / RS18

Tabelle 2: Geltungsbereich der PauschalpreisTickets im Busverkehr außerhalb von NRW (Quelle: Anhang 1c zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif)

Tarifraum Regelungen in den Verbund- und Gemeinschaftstarifen
VRR Anlage 13 der Tarifbestimmungen über den VRR-Tarif
VRS Anlage 6 und 22 der Tarifbestimmungen über den VRS-Tarif
AVV Anlage 2a der Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund
WT Anlage K zu den Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs