Geltungsbereich von NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse

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Das NRWupgradeFahrrad und das NRWupgrade1.Klasse gelten in allen Verbundverkehrsmitteln der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück (Niedersachsen).

Außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken, sofern diese ebenfalls vom Basisticket (Deutschlandticket, Abonnement des NRW-Tarifs und der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife) abgedeckt werden (Tabelle und Übersichtskarte (PDF)).

Auf Buslinien außerhalb von NRW ist der Geltungsbereich des NRWupgradeFahrrad in den jeweiligen regionalen Tarifbestimmungen geregelt.

Geltungsbereich des NRWupgradeFahrrad / 1. Klasse im Busverkehr außerhalb von NRW (Quelle: Anhang 1c zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif)

Tarifraum Regelungen in den Verbund- und Gemeinschaftstarifen
VRR Anlage 13 der Tarifbestimmungen über den VRR-Tarif
VRS Anlage 6 und 22 der Tarifbestimmungen über den VRS-Tarif
AVV Anlage 2a der Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund
WT Anlage K zu den Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs

Siehe auch: