Geltungsbereich von NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse
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Das NRWupgradeFahrrad und das NRWupgrade1.Klasse gelten in allen Verbundverkehrsmitteln der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück (Niedersachsen).
Außerhalb von NRW gilt das NRWupgradeFahrrad / NRWupgrade1.Klasse in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken, sofern diese ebenfalls vom Basisticket (Deutschlandticket, Abonnement des NRW-Tarifs und der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife) abgedeckt werden (Tabelle und Übersichtskarte (PDF)).
Auf Buslinien außerhalb von NRW ist der Geltungsbereich des NRWupgradeFahrrad in den jeweiligen regionalen Tarifbestimmungen geregelt.
Geltungsbereich des NRWupgradeFahrrad / 1. Klasse im Busverkehr außerhalb von NRW (Quelle: Anhang 1c zu den Tarifbestimmungen für den NRW-Tarif)
Tarifraum | Regelungen in den Verbund- und Gemeinschaftstarifen |
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VRR | Anlage 13 der Tarifbestimmungen über den VRR-Tarif |
VRS | Anlage 6 und 22 der Tarifbestimmungen über den VRS-Tarif |
AVV | Anlage 2a der Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund |
WT | Anlage K zu den Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs |