Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
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Fahrten zwischen Verbundräumen mit Verbundtickets

Ver­öf­fent­licht am

Bei Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen in NRW gilt grundsätzlich der NRW-Tarif, wenn nicht im Nahbereich eine Übergangsregelung zwischen zwei Verbünden eingerichtet wurde („Tarifkragen”). Dennoch benutzen vielfach Fahrgäste für ihre Zugfahrt über die Grenzen der Tarifräume hinweg die Tickets der durchfahrenen Verkehrsverbünde.

Die Praxis des „Anstoßen von Verbundtickets” in Nahverkehrszügen wird allgemein geduldet, wenn für jeden Abschnitt der Fahrt ein gültiges Ticket nach dem jeweiligen Verbundtarif vorliegt. D.h. die Geltungsbereiche der beiden Tickets müssen in einem Punkt „anstoßen” oder „überlappen”. Sind Tickets vor Fahrtantritt zu entwerten (z. B. Einzel-, Mehrfahrten- oder Tagestickets), dürfen diese grundsätzlich nicht bereits im benachbarten Tarifraum entwertet werden (Ausnahme: Verkehrsbeziehungen mit „Entwertung im Fremdverbund”, siehe unten). Eine Entwertung während der Fahrt im Zug ist nicht möglich.

Weitere Regelungen und Hinweise:

Bei bestimmten Verkehrsbeziehungen wird die Entwertung vor Fahrtantritt im Nachbartarifraum akzeptiert (sogenannte „Entwertung im Fremdverbund”):

  • VRR - VRS

  • VRR - AVV

  • VRR - WestfalenTarif

  • VRS - AVV

Bei der Entwertung im Fremdverbund verlängert sich die in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundtarifs festgelegte Geltungsdauer des Tickets um 60 Minuten.

Siehe auch: