Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / Leo­Pa­tri­zi

Fahr­ten zwi­schen Ver­bund­räu­men mit Ver­bund­ti­ckets

Ver­öf­fent­licht am

Bei Fahr­ten zwi­schen den Ver­bund­ta­rifräu­men in NRW gilt grund­sätz­lich der NRW-​Tarif, wenn nicht im Nah­be­reich eine Über­gangs­re­ge­lung zwi­schen zwei Ver­bün­den ein­ge­rich­tet wurde („Ta­rif­kra­gen”). Den­noch be­nut­zen viel­fach Fahr­gäs­te für ihre Zug­fahrt über die Gren­zen der Ta­rifräu­me hin­weg die Ti­ckets der durch­fah­re­nen Ver­kehrs­ver­bün­de.

Die Pra­xis des „An­sto­ßen von Ver­bund­ti­ckets” in Nah­ver­kehrs­zü­gen wird all­ge­mein ge­dul­det, wenn für jeden Ab­schnitt der Fahrt ein gül­ti­ges Ti­cket nach dem je­wei­li­gen Ver­bund­ta­rif vor­liegt. D.h. die Gel­tungs­be­rei­che der bei­den Ti­ckets müs­sen in einem Punkt „an­sto­ßen” oder „über­lap­pen”. Sind Ti­ckets vor Fahrt­an­tritt zu ent­wer­ten (z. B. Einzel-​, Mehrfahrten-​ oder Ta­ges­ti­ckets), dür­fen diese grund­sätz­lich nicht be­reits im be­nach­bar­ten Ta­rif­raum ent­wer­tet wer­den (Aus­nah­me: Ver­kehrs­be­zie­hun­gen mit „Ent­wer­tung im Fremd­ver­bund”, siehe unten). Eine Ent­wer­tung wäh­rend der Fahrt im Zug ist nicht mög­lich.

Wei­te­re Re­ge­lun­gen und Hin­wei­se:

Bei be­stimm­ten Ver­kehrs­be­zie­hun­gen wird die Ent­wer­tung vor Fahrt­an­tritt im Nach­bar­t­a­rif­raum ak­zep­tiert (so­ge­nann­te „Ent­wer­tung im Fremd­ver­bund”):

  • VRR - VRS

  • VRR - AVV

  • VRR - West­fa­len­Ta­rif

  • VRS - AVV

Bei der Ent­wer­tung im Fremd­ver­bund ver­län­gert sich die in den Ta­rif­be­stim­mun­gen des je­wei­li­gen Ver­bund­ta­rifs fest­ge­leg­te Gel­tungs­dau­er des Ti­ckets um 60 Mi­nu­ten.

Siehe auch: