Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

BahnCards

Ver­öf­fent­licht am

Im NRW-Tarif erhalten Kund*innen (Erwachsene / Kinder) mit gültiger „BahnCard 25“ oder „BahnCard 25 1. Klasse“ einen Rabatt von 25 Prozent bzw. mit „BahnCard 50“ oder „BahnCard 50 1. Klasse“ einen Rabatt von 50 Prozent beim Kauf von

Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Der Geltungszeitraum ist auf der BahnCard aufgedruckt.
  • BahnCards sind stets persönlich und daher nicht auf andere Kund*innen übertragbar.
  • Die entsprechende BahnCard muss bei der Fahrt mitgeführt und bei der Ticketprüfung vorgelegt werden können.
  • Mit BahnCards für die 1. Klasse („BahnCard 25 1. Klasse“ bzw. der „Bahn-Card 50 1. Klasse“) können auch Tickets der 2. Klasse mit der entsprechenden Rabattierung erworben werden. Umgekehrt wird beim Kauf eines Tickets für die 1. Klasse mit BahnCards für die 2. Klasse keine Ermäßigung gewährt. Fahrgäste mit „BahnCard 25“ oder „BahnCard 50“ (ohne „1. Klasse“), die mit einem rabattierten 2.-Klasse-Ticket in der 1. Klasse reisen wollen, zahlen die Differenz zwischen dem Preis des vorhandenen Tickets und dem nicht rabattieren Ticketpreis für die 1. Klasse. Dies gilt auch für Teilstrecken.
  • BahnCards werden nur durch die DB ausgegeben.
  • Über die genannten Regelungen hinaus gelten die BahnCard-Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen im Personenverkehr (BB Personenverkehr) der Deutschen Bahn AG.
  • Die BahnCard 100 (Netzkarte für das gesamte DB-Netz) wird im NRW-Tarif nicht anerkannt. Sie gilt dennoch im gesamten NRW-Nahverkehr im Rahmen des in die Netzkarte eingeschlossenen Deutschland-Tickets.

Siehe auch: