Der NRW-Tarif ist ein Baustein im Zusammenspiel der Nahverkehrstarife in NRW. Es gibt folgende Bausteine:
Für Fahrten innerhalb einer Region gilt der jeweilige Verbundtarif:
VRR-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr)
VRS-Tarif (Verkehrsverbund Rhein-Sieg)
AVV-Tarif (Aachener Verkehrsverbund)
WestfalenTarif (WestfalenTarif GmbH)
Für alle Fahrten innerhalb von NRW (inkl. Stadtgebiet Osnabrück), die über die Verbundtarifräume sowie über die Übergangsregelungen hinausgehen, gilt der NRW-Tarif.
Für Verbindungen im Nahbereich zwischen den Regionen sind vielerorts Übergangsregelungen – auch „Tarifkragen“ genannt – eingerichtet worden. Hier wird der Tarif eines Verbundes bis in den Nachbarraum hinein angewendet. Informationen zu den Tarifkragen finden Sie auf den Internetpräsenzen der Verbünde. Darüber hinaus erfahren Sie nach Eingabe Ihres Fahrtwunsches in den Tarifberater von „mobil.nrw“, ob der NRW-Tarif oder ein Verbundtarif für die angegebene Strecke gültig ist.
Bei den eTarifen in NRW gibt es keine Übergangsregelung in Form von Tarifkragen. Hier gilt immer exakt die politische Grenzlinie zwischen den Regionen für die Fahrpreisermittlung.