Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

1. Klasse in Nahverkehrszügen

Ver­öf­fent­licht am

Beim Kauf des Tickets entscheiden Sie sich für die Wagenklasse, in der Sie in Nahverkehrszügen reisen möchten: 1. Klasse oder 2. Klasse. In Bussen, Straßen- und Stadtbahnen gibt es keine Unterscheidung von Wagenklassen. Für die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen ist stets ein Ticket für die 1. Klasse erforderlich. Haben Sie ein Ticket der 2. Wagenklasse gekauft, entscheiden sich aber kurzfristig, in der 1. Klasse zu reisen, muss vor der Fahrt mit Nahverkehrszügen ein Übergangsticket gekauft werden oder bei häufigen Fahrten ein Abonnement für die 1. Klasse abgeschlossen werden..

Kund*innen mit folgenden Tickets für die 2. Klasse des NRW-Tarifs können ein Übergangsticket für Einzelfahrten bzw. Hin- und Rückfahrten in der 1. Klasse vor Fahrtantritt kaufen:

Bei den eTarifen in NRW kann die 1. Klasse durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Kund*innen mit einem Deutschlandticket können ebenfalls ein Übergangsticket des NRW-Tarifs für Einzelfahrten bzw. Hin- und Rückfahrten in der 1. Klasse vor Fahrtantritt kaufen.

Bei regelmäßiger Nutzung der 1. Klasse kann hierfür ein Abonnement NRWupgrade1.Klasse“ abgeschlossen werden. Hierzu berechtigt sind Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist (z.B. NRWupgradeAzubi, SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo).


Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Der Preis für den Übergang ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis für ein SchöneReiseTicket NRW in der 2. Wagenklasse und dem Preis des entsprechenden Tickets für die 1. Klasse für die betreffende Übergangsstrecke.

  • Der Übergang ist auch auf Teilstrecken der Reise möglich.

  • Übergangstickets werden an personenbedienten Vertriebsstellen der DB (z. B. Reisezentren) ausgegeben. Der Kauf ist auch an DB-Ticketautomaten möglich. Übergangstickets werden grundsätzlich nicht in Nahverkehrszügen verkauft.

  • Reisen mehrere Personen im Rahmen einer Mitnahmeregelung (z. B. SchönerMonatTicket NRW) zusammen, so ist bei Übergang in die 1. Klasse für jede Person ein Übergangsticket nach dem NRW-Tarif erforderlich.

  • Ein Ticket der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse.

  • Auf bestimmten Linien (z. B. RB 20) führen Nahverkehrszüge keine 1. Klasse, sondern nur die 2. Klasse.

  • Bei mit BahnCards rabattierten Tickets gelten besondere Regelungen (BahnCard).

  • Alle anderen oben nicht genannten Tickets des NRW-Tarifs sind nur in der 2. Klasse gültig und somit nicht für einen Übergang in die 1. Klasse zugelassen (z. B. SchönerMonatTicket NRW Schüler, SchönerTagTicket NRW).

Siehe auch: