Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

Tiere

Ver­öf­fent­licht am

Hunde können im NRW-Tarif unentgeltlich mitgenommen werden. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.

Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Die gesetzlichen Regelungen zur Hundeführung in der Öffentlichkeit müssen beachtet werden (Maulkorb, gefährliche Hunde etc.). Hunde müssen kurz angeleint werden. Jede Belästigung anderer Fahrgäste ist zu vermeiden.

  • Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

  • Die oben beschriebene Mitnahmeregelung ist in allen Verbundtarifen in NRW sowie im NRW-Tarif gleich.

Siehe auch: