Hunde können im NRW-Tarif unentgeltlich mitgenommen werden. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.
Weitere Regelungen und Hinweise:
Die gesetzlichen Regelungen zur Hundeführung in der Öffentlichkeit müssen beachtet werden (Maulkorb, gefährliche Hunde etc.). Hunde müssen kurz angeleint werden. Jede Belästigung anderer Fahrgäste ist zu vermeiden.
Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Die oben beschriebene Mitnahmeregelung ist in allen Verbundtarifen in NRW sowie im NRW-Tarif gleich.