Die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen können lokal sogenannte On-Demand-Verkehre als Linienbedarfsverkehre einrichten. Hierfür wurde ein neuer landesweiter On-Demand-Tarif eingerichtet:
- Das Prinzip der Preisberechnung ist in ganz NRW gleich – egal, in welcher Region die Fahrt durchgeführt wird oder ob eine überregionale Fahrt quer durch NRW ansteht. Allerdings sind die Preise zwischen den Regionen etwas unterschiedlich.
- Auf Grundlage der Erschließungsqualität, der Angebotsdichte und der Verbindungsqualität werden drei funktionstypische Anwendungsfälle für On-Demand-Verkehre abgeleitet: Grundmobilität, Lückenschlussmobilität und Ergänzungsmobilität. Diese ermöglichen die verkehrliche und tarifliche Differenzierung von On-Demand-Verkehren.
Der Gesamtpreis für eine Fahrt im On-Demand-Tarif setzt sich zusammen aus
- einem Grundpreis, der je Fahrt erhoben wird, und
- einem Arbeitspreis, der mit der zurückgelegten Entfernung in Kilometern zwischen Start- und Zielhaltestelle multipliziert wird.
Es wird immer die kürzeste Entfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle berechnet, also die „Luftlinie“. Bei Reiseketten, die sich aus Fahrtabschnitten im Linienverkehr mit Bus oder Bahn und im On-Demand-Verkehr zusammensetzen, wird die Luftlinie für jeden Fahrtabschnitt einzeln ermittelt.
Die Höhe des On-Demand-Grundpreises und des Arbeitspreises wird bestimmt durch:
- den Funktionstyp des On-Demand-Anbieters: Grundmobilität, Lückenschlussmobilität, Ergänzungsmobilität (Þ Tabelle).
- mögliche Ab- und Zuschläge (Steuerungsparameter): -20 %, -10 %, 0 %, +10 %, +20 % (nur möglich bei den Funktionstypen „Lückenschlussmobilität“ und Ergänzungsmobilität“).
Die Tabelle zeigt die Preisbestandteile für überregionale Fahrten (durch mehrere Teilräume). Hier gilt der Grundpreis „NRW“ und die Arbeitspreise der durchfahrenen Teilräume.
Verläuft die Luftlinie zwischen Start- und Endpunkt einer Fahrt im On-Demand-Verkehr ausschließlich innerhalb eines Tarifraums, richtet sich die Fahrpreisberechnung nach den Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds oder der jeweiligen Verkehrs- und Tarifgemeinschaft.
Die Anerkennung bereits vorhandener Fahrkarten (Bartarif, Zeitkarten) und des Zusatznutzens von Zeitkarten, sowie die Rabattierung für Schwerbehinderte unterscheiden sich je Funktionstyp (siehe Tabelle).
Weitere Regelungen und Hinweise:
- Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahren erhalten einen Rabatt von 50 % auf den Gesamtpreis der Fahrt im On-Demand-Verkehr. Kinder unter 6 Jahren fahren immer kostenfrei mit. Die Mitnahme von unentgeltlich zu befördernden Kindern muss bei der Buchung angegeben werden.
Anbieter von On-Demand-Verkehren können einen Gruppenrabatt anbieten:
- Die erste Person zahlt den vollen Preis.
- Die erste mitfahrende Person erhält einen Rabatt von 25 % auf den Gesamtpreis.
- Für jede weitere mitfahrende Person wird ein Rabatt von 50 % auf den Gesamtpreis gewährt.
Ein Gruppenrabatt ist für maximal 10 Personen möglich, wobei die maximale Anzahl zusammenfahrender Personen durch die Fahrzeuggröße begrenzt wird. Kinder sind vom Gruppenrabatt ausgenommen.
Rabattierungen, die sich aus einem vorhandenen Fahrausweis ergeben (Barfahrausweis oder Zeitkarte, siehe Tarifparameter nach Funktionstypen), können nicht mit dem Gruppenrabatt kombiniert werden. Stattdessen wird der für die Fahrgäste höchste Rabatt berücksichtigt.- Stornierung sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Vorausbuchungen: Beträgt die Dauer zwischen Buchungszeitpunkt und angegebener Abfahrtszeit eines On-Demand-Verkehrs mehr als 30 Minuten, so ist eine kostenfreie Stornierung bis 30 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit möglich. Bei späteren Stornierungen wird der volle Preis berechnet.
- Sofortbuchungen: Beträgt die Dauer zwischen Buchungszeitpunkt und angegebener Abfahrtszeit eines On-Demand-Verkehrs 30 Minuten oder weniger, so ist eine kostenfreie Stornierung nur innerhalb der ersten Minute nach der Buchung möglich. Erfolgt die Stornierung später, wird der volle Preis berechnet.
- No-Show-Gebühren: Wird eine gebuchte Fahrt im On-Demand-Verkehr nicht angetreten und es erfolgt keine fristgerechte Stornierung, wird der volle Preis berechnet. Weiterführende bzw. von den Tarifbestimmungen abweichende Regelungen zu den Stornierungs- und No-Show-Gebühr-Regelungen sind den AGB des jeweiligen Anbieters zu entnehmen.
- Die Mitnahme von Fahrrädern ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich in den AGB des jeweiligen Anbieters gestattet ist. Sofern eine Fahrradmitnahme gestattet ist, ist für die Fahrradmitnahme ein gültiges Tarifprodukt erforderlich.

