Eine Hand, die ein Smarphone hält, im Vordergrund wird eine Zeitung gehalten, im Hintergrund sieht man den Innenraum samt Passagiere einer Straßenbahn.
Foto: iStock / LeoPatrizi

1. Klasse in Nahverkehrszügen

Ver­öf­fent­licht am

Beim Kauf des Tickets entscheiden Sie sich für die Wagenklasse, in der Sie in Nahverkehrszügen reisen möchten: 1. Klasse oder 2. Klasse. In Bussen, Straßen- und Stadtbahnen gibt es keine Unterscheidung von Wagenklassen. Für die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen ist stets ein Ticket für die 1. Klasse erforderlich. 

Bis 31.12.2025 gilt:

Haben Sie ein Ticket der 2. Wagenklasse gekauft, entscheiden sich aber kurzfristig, in der 1. Klasse zu reisen, muss vor der Fahrt mit Nahverkehrszügen ein Übergangsticket gekauft werden oder bei häufigen Fahrten ein Abonnement für die 1. Klasse abgeschlossen werden.

Kund*innen mit folgenden Tickets für die 2. Klasse des NRW-Tarifs können ein Übergangsticket für Einzelfahrten bzw. Hin- und Rückfahrten in der 1. Klasse vor Fahrtantritt kaufen:

Ab 01.01.2026 gilt:

Für die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen ist stets ein Ticket für die 1. Klasse erforderlich. Kund*innen mit folgenden Tickets für die 2. Klasse des NRW-Tarifs können durch Kauf des „NRWupgrade1.KlasseFahrt“ vor Fahrtantritt eine Einzelfahrt in der 1. Klasse durchführen:

Bei den eTarifen in NRW kann die 1. Klasse durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Kund*innen mit einem Deutschlandticket (auch Deutschlandsemesterticket) können für NRW-weite Fahrten ebenfalls ein Übergangsticket des NRW-​Tarifs für Einzelfahrten bzw. Hin- und Rückfahrten in der 1. Klasse (gilt bis 31.12.2025) bzw. ein NRWupgrade1.KlasseFahrt (gilt ab 01.01.2026) vor Fahrtantritt kaufen. Alternativ ist auch eine Kombination von Deutschlandticket (auch Deutschlandsemesterticket) mit einem regionalen Zusatzticket für die 1. Klasse der nordrhein-westfälischen Verbundtarife (AVV, VRS, VRR, WestfalenTarif) und dem EinfachWeiterTicket NRW 1. Klasse möglich.

Bei regelmäßiger Nutzung der 1. Klasse kann hierfür ein Abonnement NRWupgrade1.KlasseMonat“ abgeschlossen werden. Hierzu berechtigt sind Inhaber des Deutschlandtickets (auch Deutschlandsemesterticket), Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist (z.B. NRWupgradeAzubi, SchönerMonatTicket NRW Schüler Abo).


Weitere Regelungen und Hinweise:

  • Ein Ticket der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse.
  • Auf bestimmten Linien (z. B. RB 20) führen Nahverkehrszüge keine 1. Klasse, sondern nur die 2. Klasse.
  • Alle anderen oben nicht genannten Tickets des NRW-​Tarifs sind nur in der 2. Klasse gültig und somit nicht für einen Übergang in die 1. Klasse zugelassen (z. B. 24hTicket NRW 5 Personen, SemesterTicket NRW, TeilnehmerTicket NRW).
  • Das „NRWupgrade1.KlasseFahrt“ und „NRWupgrade1.KlasseMonat“ berechtigt zusammen mit einem Deutschland-Ticket nicht zur Fahrt in der 1. Klasse in den Zügen der Linie IC 34 im Rahmen der Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen.

Siehe auch: