Vollzugsbeamt*innen des Polizeidienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in Uniform und der Bundespolizei in Uniform werden im gesamten NRW-Nahverkehr in der 2. Klasse unentgeltlich befördert.
Vollzugsbeamt*innen des Polizeidienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in Uniform und der Bundespolizei in Uniform werden im gesamten NRW-Nahverkehr in der 2. Klasse unentgeltlich befördert.