Grafik, die den zeitlichen Ablauf der beiden Stufen des Marktzugangsverfahren für gemeinwirtschaftliche Beförderungsleistungen beschreibt. Erste Stufe: Verfahren vor dem Aufgabenträger – Vorbekanntmachung (Frühestens 27 Monate vor Betriebsbeginn), Möglichkeit eines Antrags auf eigenwirtschaftliche Verkehrsbedienung (Bis 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung), Verfahren zur Vergabe des öDA gemäß Art. 5 I-IV VO 1370/2007 (Frühestens 12 Monate nach der Vorabbekanntmachung & 15 bis 6 Monate nach Betriebsbeginn), Rechtsschutz vor Vergabekammer. Zweite Stufe: Verfahren vor der Genehmigungsbehörde – Antrag auf gemeinwirtschaftliche Linienbedienung (6 Monate vor Betriebsbeginn), Genehmigung zumindest einer vorläufigen Betriebsgenehmigung (6 Monate nach Antragstellung), Rechtsschutz vor Verwaltungsgericht.